Indizierungs.-Folgeindizierungsentscheidung aus Sep 2023

Indizierungs.-Folgeinidizierung und Listenstreichungsentscheidung

Back in hateder
Gruppe „Generation Hate“Generation Hate Self-released, Anschrift unbekannt
*CD*
Entscheidung Nr. 16389 (V) vom 22. August 2023
(Pr. 869/2021)

Kein Zurück
der Gruppe „Boots of Hate“ Dieter Koch Verlag, Anschrift unbekannt BOH Records, Anschrift unbekannt
*CD*
Entscheidung Nr. 16390 (V) vom 22. August 2023
(Pr. 53/2023)3.

Vom Blute rein
der Gruppe „Stahlhelm“ Stahlhelm Records, Anschrift unbekannt
*CD*
Entscheidung Nr. 16391 (V) vom 22. August 2023
(Pr. 562/2023)

Redneck Rampage –
Rides Again Interplay Productions, Harleyford/GB
*PC CD-ROM*
Entscheidung Nr. A 150/23 vom 22. August 2023
(Pr. 686/2023)

John Rambo (Uncut)
Warner Home Video Germany, Hamburg
*DVD*
Entscheidung Nr. 6388 vom 3. August 2023
(Pr. 790/23)6

Rambo – The fight continues (Extended Cut)
Lions Gate Home Entertainment, Santa Monica/USA
*BluRay*
Entscheidung Nr. A 148/23 vom 3. August 2023
(Pr. 905/2023)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Indizierungs.-Folgeinidizierung und L…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungs.-Folgeindizierungsentscheidung aus Sep 2023 [#289289]
Datum
29. September 2023 18:01
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Indizierungs.-Folgeinidizierung und Listenstreichungsentscheidung Back in hateder Gruppe „Generation Hate“Generation Hate Self-released, Anschrift unbekannt *CD* Entscheidung Nr. 16389 (V) vom 22. August 2023 (Pr. 869/2021) Kein Zurück der Gruppe „Boots of Hate“ Dieter Koch Verlag, Anschrift unbekannt BOH Records, Anschrift unbekannt *CD* Entscheidung Nr. 16390 (V) vom 22. August 2023 (Pr. 53/2023)3. Vom Blute rein der Gruppe „Stahlhelm“ Stahlhelm Records, Anschrift unbekannt *CD* Entscheidung Nr. 16391 (V) vom 22. August 2023 (Pr. 562/2023) Redneck Rampage – Rides Again Interplay Productions, Harleyford/GB *PC CD-ROM* Entscheidung Nr. A 150/23 vom 22. August 2023 (Pr. 686/2023) John Rambo (Uncut) Warner Home Video Germany, Hamburg *DVD* Entscheidung Nr. 6388 vom 3. August 2023 (Pr. 790/23)6 Rambo – The fight continues (Extended Cut) Lions Gate Home Entertainment, Santa Monica/USA *BluRay* Entscheidung Nr. A 148/23 vom 3. August 2023 (Pr. 905/2023)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 289289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289289/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Betreff
Datum
19. Oktober 2023 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgela…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungs.-Folgeindizierungsentscheidung aus Sep 2023 [#289289]
Datum
19. Oktober 2023 15:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Die Aufhebungsentscheidungen A 148/2023 zu "Rambo - The fight continues" und A 150/2023 zu "Redneck Rampage - Rides again" existieren nicht als ausformulierte Entscheidungen. Die Listenstreichungen erfolgten aufgrund des Zeitablaufs von 25 Jahren gemäß § 18 Abs. 7 JuSchG. In diesen Fällen wird nur die Listenstreichung bekannt gemacht, aber keine Entscheidung dazu geschrieben. Die Indizierung von "Rambo - The fight continues (Extended Cut)" ist eine I-Entscheidung, also eine Entscheidung aufgrund bestehender Inhaltsgleichheit. In I 12/2019 wurde festgestellt, dass der Film inhaltsgleich ist mit "John Rambo (Uncut)". Details können Sie den Entscheidungen selbst entnehmen. Gebühren werden nicht verlangt. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Mit freundlichen Grüßen

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