Indizierungs.-und Folgeindizierungsentscheidungen von zwei Büchern

Indizierungs.-und sofern vorhanden Folgeindizierungsentscheidungen zu folgenden Büchern:

Rothschilds, Die – Eine Familie beherrscht die Welt
12. Auflage 01/2022
Autor: Tilman Knechtel
J.K. Fischer Verlag, Gelnhausen Hailer
*Buch*
Entscheidung Nr. 16580 (V) vom 23. Januar 2024
(Pr. 823/2023)

Verlust der Väterlichkeit, Der oder Das Jahrhundert der Juden
Autor: Wolfgang R. Frenz
Verlag und Buchvertrieb Seidler, Anschrift unbekannt
*Buch*
Entscheidung Nr. 16581 (V) vom 23. Januar 2024
(Pr. 1212/2023)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    4. Juni 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Indizierungs.-und sofern vorhanden Fo…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungs.-und Folgeindizierungsentscheidungen von zwei Büchern [#301354]
Datum
27. Februar 2024 10:06
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Indizierungs.-und sofern vorhanden Folgeindizierungsentscheidungen zu folgenden Büchern: Rothschilds, Die – Eine Familie beherrscht die Welt 12. Auflage 01/2022 Autor: Tilman Knechtel J.K. Fischer Verlag, Gelnhausen Hailer *Buch* Entscheidung Nr. 16580 (V) vom 23. Januar 2024 (Pr. 823/2023) Verlust der Väterlichkeit, Der oder Das Jahrhundert der Juden Autor: Wolfgang R. Frenz Verlag und Buchvertrieb Seidler, Anschrift unbekannt *Buch* Entscheidung Nr. 16581 (V) vom 23. Januar 2024 (Pr. 1212/2023)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301354/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Weil eventuelle Entscheidungen nicht ausgeschrieben wurden habe ich die Frist verlängert auf zwei Monat…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Indizierungs.-und Folgeindizierungsentscheidungen von zwei Büchern [#301354]
Datum
27. Februar 2024 10:07
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Weil eventuelle Entscheidungen nicht ausgeschrieben wurden habe ich die Frist verlängert auf zwei Monate. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301354/
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Betreff
Datum
27. Februar 2024 11:36
Status
Warte auf Antwort

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Schwä…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungs.-und Folgeindizierungsentscheidungen von zwei Büchern [#301354]
Datum
27. Februar 2024 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Gebühren werden nicht erhoben. Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen im Hinblick auf die Frist. Zur Erläuterung: Entscheidungen aus dem vereinfachten Verfahren nach § 23 Jugendschutzgesetz (auch "3er-Gremium" genannt) kommen fertig ausformuliert ins Gremium. Es können sich dann noch leichte Veränderungen ergeben, das ist aber die absolute Ausnahme, die dann auch rasch umgesetzt wird. Sie erkennen die Entscheidungen daran, dass hinter der Nummer noch der Zusatz "(V)" zu finden ist. Das "(V)" steht als Erkennungsmerkmal dafür, dass im "Vereinfachten Verfahren" entschieden wurde. Entscheidungen, die im Regelverfahren (12er-Gremium) entschieden werden, haben nur eine Nummer ohne diesen Zusatz. Bei diesen Entscheidungen müssen die Entwürfe nach der Gremiumssitzung angefertigt und mit dem Vorsitz besprochen werden. Das kann sich im Einzelfall auch mal hinziehen. Bei den von Ihnen angefragten Entscheidungen handelt es sich um solche des 3er-Gremiums sowie um eine Erstindizierung von 1999. Diese Dokumente können rasch zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen