Indizierungs.-und Listenstreichungsentscheidung zu Virtua Cop 2

Indzierungs.-und Listenstreichungsentscheidung zu Virtua Cop 2 einschließlich der Folgeinidizierungsentscheidung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Indzierungs.-und Listenstreichungsent…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungs.-und Listenstreichungsentscheidung zu Virtua Cop 2 [#274376]
Datum
30. März 2023 14:21
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Indzierungs.-und Listenstreichungsentscheidung zu Virtua Cop 2 einschließlich der Folgeinidizierungsentscheidung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 274376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274376/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> das Computerspiel "Virtua Squad 2" wurde indiziert durch Entsch…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungs.-und Listenstreichungsentscheidung zu Virtua Cop 2 [#274376]
Datum
11. April 2023 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das Computerspiel "Virtua Squad 2" wurde indiziert durch Entscheidung Nr. 5351 (V) vom 13.05.1998. Nach Ablauf von 25 Jahren wurde es dieses Jahr von Amts wegen gestrichen auf Grundlage von § 18 Absatz 7 Jugendschutzgesetz. Eine Folgeindizierung gibt es nicht zu dem Spiel. Die Aufhebungsentscheidung wurde nicht ausformuliert und kann daher ebenfalls nicht übermittelt werden. Im Anhang finden Sie die entsprechende Indizierungsentscheidung. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten sowie die verfahrensgegenständliche URL. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Ich wollte nochmal nachfragen, ob schon eine Auformulierung des Listenstreichungsantrag erfolgt ist na…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Indizierungs.-und Listenstreichungsentscheidung zu Virtua Cop 2 [#274376]
Datum
3. Mai 2023 02:28
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich wollte nochmal nachfragen, ob schon eine Auformulierung des Listenstreichungsantrag erfolgt ist nach dem aktuellen Stand von 03.05 2023 und wenn ja, bitte ich sie ihn hochzuladen hier. Mit freundlichen Grüßen nach Duisdorf << Adresse entfernt >> Anfragenr: 274376 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274376/

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hier liegt ein Missverständnis vor. Eine Ausformulierung der Listenstreic…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungs.-und Listenstreichungsentscheidung zu Virtua Cop 2 [#274376]
Datum
19. Mai 2023 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hier liegt ein Missverständnis vor. Eine Ausformulierung der Listenstreichung (Entscheidung A 55/2023) ist nicht erfolgt und wird auch nicht erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine Listenstreichung von Amts wegen auf Grundlage des Gesetzes. Wir tragen dann in unserer Datenbank lediglich ein "Streichung nach § 18 Absatz 7 JuSchG". Mehr passiert nicht. Bei Trägermedien würde diese Streichung noch im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Eine Listenstreichung auf Grund eines Antrags würde eine ausformulierte Entscheidung nach sich ziehen. Es lag zu "Virtua Cop" aber kein Listenstreichungsantrag vor, sondern lediglich der Zeitablauf von 25 Jahren seit der Indizierung. Dann müssen wir prüfen, ob die Jugendgefährdung weiterhin vorliegt. Wenn dies verneint wird (zum Beispiel, weil ein Medium heute nicht mehr jugendaffin ist), kommt es zu der Aufhebungsentscheidung, die lediglich eine Nummer erhält. Für Rückfragen können Sie sich gern melden. Mit freundlichen Grüßen