Indizierungsdokumente „Call of Duty: Modern Warfare 2“

1) folgende Indizierungsentscheidungen/-dokumente betreffend dem Computerspiel „Call of Duty: Modern Warfare 2“:

a) Entscheidung Nr. VA 3/09 vom 25. November 2009,
b) Entscheidung Nr. 5698 vom 7. Januar 2010.

2) Relevanten Dokumente und Informationen zu der mit der „Bekanntmachung Nr. 13/2013 über jugendgefährdende Trägermedien“ verkündeten Umtragung dieses Computerspiels von Listenteil B auf Listenteil A aufgrund einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I.

3) Relevante Dokumente und Informationen zu etwaig ergangenen nicht-erfolgreichen Anträgen auf vorzeitige Listenstreichung dieses Computerspiels.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) folgende Indi…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungsdokumente „Call of Duty: Modern Warfare 2“ [#199500]
Datum
5. Oktober 2020 15:53
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) folgende Indizierungsentscheidungen/-dokumente betreffend dem Computerspiel „Call of Duty: Modern Warfare 2“: a) Entscheidung Nr. VA 3/09 vom 25. November 2009, b) Entscheidung Nr. 5698 vom 7. Januar 2010. 2) Relevanten Dokumente und Informationen zu der mit der „Bekanntmachung Nr. 13/2013 über jugendgefährdende Trägermedien“ verkündeten Umtragung dieses Computerspiels von Listenteil B auf Listenteil A aufgrund einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I. 3) Relevante Dokumente und Informationen zu etwaig ergangenen nicht-erfolgreichen Anträgen auf vorzeitige Listenstreichung dieses Computerspiels.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 199500 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem In…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungsdokumente „Call of Duty: Modern Warfare 2“ [#199500]
Datum
6. Oktober 2020 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Der Antrag wurde dem zuständigen Bearbeiter zugewiesen. Mit freundlichen Grüßen Ihr BPjM-Team ________________________ Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr [geschwärzt], im komme zurück auf Ihren Antrag vom 5.10.2020, mit dem Sie auf Grundlage des Informationsfrei…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungsdokumente „Call of Duty: Modern Warfare 2“ [#199500]
Datum
15. Oktober 2020 16:12
Status
Sehr [geschwärzt], im komme zurück auf Ihren Antrag vom 5.10.2020, mit dem Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Herausgabe folgender Informationen begehren: „1) folgende Indizierungsentscheidungen/-dokumente betreffend dem Computerspiel „Call of Duty: Modern Warfare 2“: a) Entscheidung Nr. VA 3/09 vom 25. November 2009, b) Entscheidung Nr. 5698 vom 7. Januar 2010. 2) Relevanten Dokumente und Informationen zu der mit der „Bekanntmachung Nr. 13/2013 über jugendgefährdende Trägermedien“ verkündeten Umtragung dieses Computerspiels von Listenteil B auf Listenteil A aufgrund einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I. 3) Relevante Dokumente und Informationen zu etwaig ergangenen nicht-erfolgreichen Anträgen auf vorzeitige Listenstreichung dieses Computerspiels.“ Hinsichtlich Punkt 1) Ihres Antrages finden Sie die gewünschten Entscheidungen im Anhang. Im Übrigen war Ihr Antrag abzulehnen. Gebühren fallen für diese Anfrage keine an. Punkt 2) Ihres Antrages betrifft im Wesentlichen den Beschluss der Staatsanwaltschaft München I zum Aktenzeichen 467 AR 6524/09. Die Bundesprüfstelle ist auf Grundlage des IFG nur dazu verpflichtet, amtliche Informationen herauszugeben hinsichtlich derer sie zur Verfügung befugt ist (§ 7 Absatz 1 Satz 1 IFG). Die Bundesprüfstelle ist grundsätzlich nicht dazu befugt, amtliche Informationen und Dokumente anderer öffentlicher Stellen herauszugeben. Ich bitte um Verständnis und verweise Sie diesbezüglich an die Staatsanwaltschaft München I. Hinsichtlich Punkt 3) Ihres Antrags liegen uns keine Informationen vor, da (erfolglose) Listenstreichungsverfahren zu „Call of Duty: Modern Warfare 2“ nicht durchgeführt wurden. Die teilweise Ablehnung Ihres Antrags stellt insoweit einen belastenden Verwaltungsakt dar, der einer Bekanntgabe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bedarf. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 1 VwVfG ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Ferner werden durch die Bekanntgabe Rechtsmittelfristen in Gang gesetzt. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Sofern Sie die Bekanntgabe der ablehnenden Entscheidung wünschen, möchte ich Sie bitten, mir eine Postanschrift mitzuteilen, an die eine rechtssichere Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgen kann. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen Ihr BPjM-Team ________________________ Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]