Indizierungsentscheidung/Beschlagnahme CD-ROM Fao Vol II

Die Beschlagnahme/Indizierung des Spiels/CD-ROM "FAO Vol II". Der Titel ist in den Beschlagnahmelisten der BPjM/BzKj Aktuell aufgeführt. Leider wird hier nicht deutlich, welcher Straftatbestand vorliegt. Eine Indizierung des Titels existiert kurioserweise nicht. Könnten Sie mir alle relevanten Dokumente hierzu zusenden?

Hier der Eintrag:
Fao, Vol. II (CD-ROM)
Mex Multimedia Expertes, München
AG München, BB (3) vom 30.7.1993, Az.: 1 Gs 1459/93
AG München, EB (3) vom 17.03.1994, Az.: 8330 Cs 465 Js 167527/93

Ich weiß, dass die Bzkj grundsätzlich keine Beschlagnahmebeschlüsse herausgibt, jedoch wurde dies ebenso bereits bei der CD-ROM "Adult Share 22" gemacht mit der Begründung:

"Grundsätzlich versenden wir keine Beschlagnahmebeschlüsse, ich mache hier aber eine Ausnahme, da Sie sich für die Begründung interessieren und wir keine Indizierungsentscheidung dazu bereitstellen können."

Da dazu wohl ebenfalls kein Indizierungsbeschluss zu existieren scheint, würde sie gerne um Dokumente zu dem oben genannten Eintrag bitten.

Vielen Dank und freundliche Grüße

T. << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlagnahme/Indizierung des Spi…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungsentscheidung/Beschlagnahme CD-ROM Fao Vol II [#303607]
Datum
19. März 2024 22:37
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlagnahme/Indizierung des Spiels/CD-ROM "FAO Vol II". Der Titel ist in den Beschlagnahmelisten der BPjM/BzKj Aktuell aufgeführt. Leider wird hier nicht deutlich, welcher Straftatbestand vorliegt. Eine Indizierung des Titels existiert kurioserweise nicht. Könnten Sie mir alle relevanten Dokumente hierzu zusenden? Hier der Eintrag: Fao, Vol. II (CD-ROM) Mex Multimedia Expertes, München AG München, BB (3) vom 30.7.1993, Az.: 1 Gs 1459/93 AG München, EB (3) vom 17.03.1994, Az.: 8330 Cs 465 Js 167527/93 Ich weiß, dass die Bzkj grundsätzlich keine Beschlagnahmebeschlüsse herausgibt, jedoch wurde dies ebenso bereits bei der CD-ROM "Adult Share 22" gemacht mit der Begründung: "Grundsätzlich versenden wir keine Beschlagnahmebeschlüsse, ich mache hier aber eine Ausnahme, da Sie sich für die Begründung interessieren und wir keine Indizierungsentscheidung dazu bereitstellen können." Da dazu wohl ebenfalls kein Indizierungsbeschluss zu existieren scheint, würde sie gerne um Dokumente zu dem oben genannten Eintrag bitten. Vielen Dank und freundliche Grüße T. << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303607/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den gewünschten Beschlagnahmebeschluss. Ein Verfahre…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungsentscheidung/Beschlagnahme CD-ROM Fao Vol II [#303607]
Datum
22. März 2024 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie den gewünschten Beschlagnahmebeschluss. Ein Verfahren wurde bei uns dazu nicht durchgeführt. Mehr Unterlagen haben wir folglich nicht. Mit freundlichen Grüßen

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