Indizierungsentscheidung bzw. Beschlagnahme

Die Beschlagnahme/Indizierung des Spiels "Adult Share Nr. 22" von Media Products A/S, Dänemark. Das Spiel wurde mit Beschluss vom 23.07.1997 vom AG Mönchengladbach mit dem Aktenzeichen 6 Gs 1137/97, 8 Ujs 389/97 beschlagnahmt. Hierzu würde mich interessieren, warum, da nicht offensichtlich ist, welcher Straftatbestand verwirklicht wurde. Bitte senden Sie mir daher alle relevanten Dokumente in diesem Zusammenhang zu, evtl. auch, ob die Beschlagnahme aufgehoben wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlagnahme/Indizierung des Spi…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungsentscheidung bzw. Beschlagnahme [#266812]
Datum
2. Januar 2023 16:33
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlagnahme/Indizierung des Spiels "Adult Share Nr. 22" von Media Products A/S, Dänemark. Das Spiel wurde mit Beschluss vom 23.07.1997 vom AG Mönchengladbach mit dem Aktenzeichen 6 Gs 1137/97, 8 Ujs 389/97 beschlagnahmt. Hierzu würde mich interessieren, warum, da nicht offensichtlich ist, welcher Straftatbestand verwirklicht wurde. Bitte senden Sie mir daher alle relevanten Dokumente in diesem Zusammenhang zu, evtl. auch, ob die Beschlagnahme aufgehoben wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266812/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> zu dem Spiel "Adult Share Nr. 22" liegen uns keinerlei Erkenntn…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungsentscheidung bzw. Beschlagnahme [#266812]
Datum
2. Februar 2023 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu dem Spiel "Adult Share Nr. 22" liegen uns keinerlei Erkenntnisse vor. Das Spiel wurde von uns nie indiziert und lag uns nie zur Prüfung vor. Der Beschlagnahmebeschluss wurde uns nicht übersandt. Bitte fragen Sie beim AG Mönchengladbach nach. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich habe nochmal recherchiert und konnte nun sehen, dass das Spiel "Adult Share 22" in der &…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Indizierungsentscheidung bzw. Beschlagnahme [#266812]
Datum
2. Februar 2023 12:36
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe nochmal recherchiert und konnte nun sehen, dass das Spiel "Adult Share 22" in der "BPjM Aktuell"-Ausgabe vom 1/2008 unter der Sektion "Beschlagnahmen Bundesweit nach § 184 III StGB" erwähnt wird. Daher müsste Ihnen ja irgendwas vorliegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266812/

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben tatsächlich wie von Ihnen richtig vermutet einen Beschlagnahmeb…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungsentscheidung bzw. Beschlagnahme [#266812]
Datum
17. Februar 2023 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben tatsächlich wie von Ihnen richtig vermutet einen Beschlagnahmebeschluss zu dem Spiel "Adult Share 22" bei uns gefunden. Warum dazu keine Indizierungsentscheidung vorliegt, ist uns unerklärlich. Wahrscheinlich handelt es sich um ein Versehen. Unabhängig von der Indizierung, die in einem solchen Fall (Beschlagnahmebeschluss wegen gewaltpornografischer Inhalte) lediglich Klarstellungsfunktion hat, gelten bei einer Beschlagnahme die Rechtsfolgen des § 15 Absatz 1 Jugendschutzgesetz. (JuSchG). Das ergibt sich aus § 15 Absatz 2 Nr. 1 JuSchG. Grundsätzlich versenden wir keine Beschlagnahmebeschlüsse, ich mache hier aber eine Ausnahme, da Sie sich für die Begründung interessieren und wir keine Indizierungsentscheidung dazu bereitstellen können. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Mit freundlichen Grüßen