Indizierungsentscheidung zu folgenden Spielen

Alle Indizierungs.- und Lstenstreichungentscheidung, Bestätigung der Indizierungsentscheidung zu folgenden Spielen.

Sleeping-Dogs (PC Game)
PC Version

Sleeping-Dogs
X360 UK-Version

Außerdem bitte das Urteil zu Rechtswidrigkeit in den Listenteil B vom VG Köln Akz: 19 K 5130/13

Ergebnis der Anfrage

Aufgrund des hohen Aufkommens der Anfrage nach dem IFG bei der BzKJ wurde die Frist für die Anfrage auf 23. Dezember 2022 bzw 24. Dezember 2022 verschoben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    24. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Indizierungs…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungsentscheidung zu folgenden Spielen [#261324]
Datum
19. Oktober 2022 17:09
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Indizierungs.- und Lstenstreichungentscheidung, Bestätigung der Indizierungsentscheidung zu folgenden Spielen. Sleeping-Dogs (PC Game) PC Version Sleeping-Dogs X360 UK-Version Außerdem bitte das Urteil zu Rechtswidrigkeit in den Listenteil B vom VG Köln Akz: 19 K 5130/13
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261324/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Dokumente wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Mit freu…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungsentscheidung zu folgenden Spielen [#261324]
Datum
23. Dezember 2022 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Dokumente wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen

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