Indizierungsentscheidung zum PC-Spiel Soldier of Fortune: Payback

Indizierungsentscheidungen zu folgenden PC-Spielen für folgende Versionen:

Soldier of Fortune: Payback
beschlagnahmt vom AG Amberg vom 17.06 2008

Condemned 2
Xbox 360, EU-Version (Sega Europe Ltd./GB)

Condemned 2
Xbox 360, EU-Version (Sega Europe Ltd./GB)
PC-Fassung (Sega Europe Ltd./GB)

Scarface - The World Is Yours
Wii, EU-Version, als Scarface: The world is yours
Playstation 2, EU-Version, als Scarface: The world is yours
D, PC DVD-Rom, EU-Version, als Scarface: The world is yours

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2023
  • Frist
    24. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Indizierungsentscheidungen zu folgend…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungsentscheidung zum PC-Spiel Soldier of Fortune: Payback [#295404]
Datum
22. Dezember 2023 04:38
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Indizierungsentscheidungen zu folgenden PC-Spielen für folgende Versionen: Soldier of Fortune: Payback beschlagnahmt vom AG Amberg vom 17.06 2008 Condemned 2 Xbox 360, EU-Version (Sega Europe Ltd./GB) Condemned 2 Xbox 360, EU-Version (Sega Europe Ltd./GB) PC-Fassung (Sega Europe Ltd./GB) Scarface - The World Is Yours Wii, EU-Version, als Scarface: The world is yours Playstation 2, EU-Version, als Scarface: The world is yours D, PC DVD-Rom, EU-Version, als Scarface: The world is yours
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295404/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschte Entscheidung wurde bei fragdenstaat hochgeladen. Schwärzung…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungsentscheidung zum PC-Spiel Soldier of Fortune: Payback [#295404]
Datum
10. Januar 2024 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschte Entscheidung wurde bei fragdenstaat hochgeladen. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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