Indizierungsentscheidungen zum Brettspiel "Risiko", Buch "Wo bitte geht's zu Gott? – fragte das kleine Ferkel" und weiteren Medien

Brettspiel "Risiko"
Indizierung
Entscheidung aus 1982

Brettspiel "Risiko"
Listenstreichung

CD "Das Salz in Euren Wunden" der Band "Ruhrfront"
Nicht-Indizierung
Entscheidung aus Juni oder Juli 2009

Schulhof-CD 2009 der NPD
Nicht-Indizierung
Entscheidung vom 04.02.2010

Hörbuch „Kill your friends“
Nicht-Indizierung
Entscheidung aus Semptember 2009

Kartenspiel „Black Stories – Krimi Edition“
Nicht-Indizierung
Entscheidung aus März 2013

Buch "Make Love"
Nicht-Indizierung
Entscheidung aus Mai 2013

Buch „Vögelfrei“
Nicht-Indizierung
Entscheidung aus Mai 2012

Album "Started from the Bottom / Krabbenkoke Tape" des Interpreten "Spongebozz"
Nicht-Indizierung
Entscheidung aus November 2018

Planktonweed
des Interpreten „SpongeBOZZ“
Soulfood Music Distribution
GmbH, Hamburg
Bikini Botton Mafia
c/o Sugagency GmbH, Essen
BAnz AT 30.09.2015; Listenteil A

Buch „Wo bitte geht's zu Gott? – fragte das kleine Ferkel“
Nicht-Indizierung
BPjM-Entsch. Nr. 5552 vom 6.3.2008

Buch „Es ist ein ... Maria“
BPjS-Entsch. Nr. 4505 vom 01.06.1995

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Brettspiel "…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierungsentscheidungen zum Brettspiel "Risiko", Buch "Wo bitte geht's zu Gott? – fragte das kleine Ferkel" und weiteren Medien [#261348]
Datum
20. Oktober 2022 00:05
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Brettspiel "Risiko" Indizierung Entscheidung aus 1982 Brettspiel "Risiko" Listenstreichung CD "Das Salz in Euren Wunden" der Band "Ruhrfront" Nicht-Indizierung Entscheidung aus Juni oder Juli 2009 Schulhof-CD 2009 der NPD Nicht-Indizierung Entscheidung vom 04.02.2010 Hörbuch „Kill your friends“ Nicht-Indizierung Entscheidung aus Semptember 2009 Kartenspiel „Black Stories – Krimi Edition“ Nicht-Indizierung Entscheidung aus März 2013 Buch "Make Love" Nicht-Indizierung Entscheidung aus Mai 2013 Buch „Vögelfrei“ Nicht-Indizierung Entscheidung aus Mai 2012 Album "Started from the Bottom / Krabbenkoke Tape" des Interpreten "Spongebozz" Nicht-Indizierung Entscheidung aus November 2018 Planktonweed des Interpreten „SpongeBOZZ“ Soulfood Music Distribution GmbH, Hamburg Bikini Botton Mafia c/o Sugagency GmbH, Essen BAnz AT 30.09.2015; Listenteil A Buch „Wo bitte geht's zu Gott? – fragte das kleine Ferkel“ Nicht-Indizierung BPjM-Entsch. Nr. 5552 vom 6.3.2008 Buch „Es ist ein ... Maria“ BPjS-Entsch. Nr. 4505 vom 01.06.1995
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261348/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Betreff
Datum
27. Dezember 2022 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Die L…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierungsentscheidungen zum Brettspiel "Risiko", Buch "Wo bitte geht's zu Gott? – fragte das kleine Ferkel" und weiteren Medien [#261348]
Datum
27. Dezember 2022 12:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Die Listenstreichung zum Brettspiel "Risiko" erfolgte aufgrund einer Gerichtsentscheidung. Die Akten (von 1982) befinden sich nicht mehr in unserem Archiv, so dass hier keiner nähere Auskunft möglich ist. Eine ausformulierte Entscheidung existiert jedenfalls nicht dazu. Ihre Anfrage vom 19.10.2022 bedarf noch einiger Recherchen, die ich erst Anfang Januar im Büro vornehmen kann. Mit freundlichen Grüßen