Indoktrinationsverbot

Sehr geehrte Damen und Herren,
Etwa seit dem 26.06.2023 hängen am Zaun der Eingänge zu den Dohlbergschulen politische Banner im Eingangsbereich mit der Überschrift "Vielfalt leben beginnt mit Dir".
Diese Banner wurden seitens des Trägervereins "Mitmischen Büdingen & Altenstadt" (https://www.demokratieleben.com/) in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung herausgegeben und angebracht.

1.) Bitte Übersenden Sie mir die Kommunikation, Notizen, E-Mails, Schreiben die im Zusammenhang mit der Erlaubnis zur Anbringung der Banner geführt haben.
2.) Bitte Übersenden Sie mir Dokumente über Absprachen, Abkommen, Verträge o.ä., welche Aufschlüsse hinsichtlich des Zusammenwirkens zwischen Schule und dem Trägerverein "Mitmischen Büdingen & Altenstadt" belegen.
3.) Bitte Übersenden Sie mir Dokumente über Absprachen, Abkommen, Verträge o.ä., welche Aufschlüsse hinsichtlich des Zusammenwirkens zwischen Schule und dem Verein "Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfalt" belegen. (http://buedinger-buendnis.de/)

Begründung:
Schule und Lehrperson ist nicht berechtigt, eine einseitige weltanschauliche Grundposition zum Maßstab für verallgemeinernde Bewertungen zu machen.
Es handelt sich gerade bei diesen Bannern um eine politisch einseitig links orientierte Weltanschauung in Form von Zuwanderungs- und Genderpropaganda unter dem Sammelbegriff (oder Euphemismus) "Vielfalt".
Beides Themen, die im öffentlichen Wahlkampf um die bevorstehenden Landtagswahlen stehen, sehr konträr diskutiert werden. Insofern ist dieser Begriff und damit der Banner in diesem Kontext keinesfalls neutral, sondern extrem politisch zu betrachten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Et…
An Schule am Dohlberg (Büdingen) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indoktrinationsverbot [#283011]
Datum
3. Juli 2023 09:52
An
Schule am Dohlberg (Büdingen)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Etwa seit dem 26.06.2023 hängen am Zaun der Eingänge zu den Dohlbergschulen politische Banner im Eingangsbereich mit der Überschrift "Vielfalt leben beginnt mit Dir". Diese Banner wurden seitens des Trägervereins "Mitmischen Büdingen & Altenstadt" (https://www.demokratieleben.com/) in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung herausgegeben und angebracht. 1.) Bitte Übersenden Sie mir die Kommunikation, Notizen, E-Mails, Schreiben die im Zusammenhang mit der Erlaubnis zur Anbringung der Banner geführt haben. 2.) Bitte Übersenden Sie mir Dokumente über Absprachen, Abkommen, Verträge o.ä., welche Aufschlüsse hinsichtlich des Zusammenwirkens zwischen Schule und dem Trägerverein "Mitmischen Büdingen & Altenstadt" belegen. 3.) Bitte Übersenden Sie mir Dokumente über Absprachen, Abkommen, Verträge o.ä., welche Aufschlüsse hinsichtlich des Zusammenwirkens zwischen Schule und dem Verein "Büdinger Bündnis für Demokratie und Vielfalt" belegen. (http://buedinger-buendnis.de/) Begründung: Schule und Lehrperson ist nicht berechtigt, eine einseitige weltanschauliche Grundposition zum Maßstab für verallgemeinernde Bewertungen zu machen. Es handelt sich gerade bei diesen Bannern um eine politisch einseitig links orientierte Weltanschauung in Form von Zuwanderungs- und Genderpropaganda unter dem Sammelbegriff (oder Euphemismus) "Vielfalt". Beides Themen, die im öffentlichen Wahlkampf um die bevorstehenden Landtagswahlen stehen, sehr konträr diskutiert werden. Insofern ist dieser Begriff und damit der Banner in diesem Kontext keinesfalls neutral, sondern extrem politisch zu betrachten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283011/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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