Industrievorsorgegebiet Wiedemar

Welche Rechtsgrundlagen gibt es für ein sogenanntes Industrievorsorgegebiet, das jetzt in der Gemeinde Wiedemar entstehen soll? Die Gemeinde selbst hat nur 5.300 Einwohner. Das Vorsorgegebiet ist für 20.000 (!) Arbeitsplätze geplant. Noch dazu auf wertvollen Ackerflächen. Welche Berechtigung haben 5 Mitglieder des Gemeinderates, solche Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Bevölkerung zu treffen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • Ein:e Follower:in
Katrin Ibsch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Rechtsgrun…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Katrin Ibsch
Betreff
Industrievorsorgegebiet Wiedemar [#253283]
Datum
14. Juli 2022 12:38
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Rechtsgrundlagen gibt es für ein sogenanntes Industrievorsorgegebiet, das jetzt in der Gemeinde Wiedemar entstehen soll? Die Gemeinde selbst hat nur 5.300 Einwohner. Das Vorsorgegebiet ist für 20.000 (!) Arbeitsplätze geplant. Noch dazu auf wertvollen Ackerflächen. Welche Berechtigung haben 5 Mitglieder des Gemeinderates, solche Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Bevölkerung zu treffen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katrin Ibsch Anfragenr: 253283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253283/
Mit freundlichen Grüßen Katrin Ibsch
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Ibsch, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir als Bürgeranfrage bewerten und nicht als IFG-Ant…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Industrievorsorgegebiet Wiedemar [#253283]
Datum
19. Juli 2022 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ibsch, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir als Bürgeranfrage bewerten und nicht als IFG-Antrag. Nach eingehender Prüfung Ihres Anliegens müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass das BMWK keine fachliche Zuständigkeit inne hat. Wir empfehlen Ihnen sich an die Gemeindeverwaltung Wiedemar, insb. das Bauamt Wiedemar zu wenden: <<E-Mail-Adresse>> Bei Fragen zu einzelnen Rechtsvorschriften, sind die Kolleginnen und Kollegen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat die richtigen Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen

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Katrin Ibsch
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Rechtsgrundlagen gibt es für ein sogenanntes Industrievorsorgegebiet, das je…
An Gemeinde Wiedemar Details
Von
Katrin Ibsch
Betreff
AW: Industrievorsorgegebiet Wiedemar [#253283]
Datum
30. Juli 2022 09:40
An
Gemeinde Wiedemar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Rechtsgrundlagen gibt es für ein sogenanntes Industrievorsorgegebiet, das jetzt in der Gemeinde Wiedemar entstehen soll? Die Gemeinde selbst hat nur 5.300 Einwohner. Das Vorsorgegebiet ist für 20.000 (!) Arbeitsplätze geplant. Noch dazu auf wertvollen Ackerflächen. Welche Berechtigung haben 5 Mitglieder des Gemeinderates, solche Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Bevölkerung zu treffen? Mit freundlichen Grüßen Katrin Ibsch Anfragenr: 253283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253283/