INES: Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen sichert nahezu 50.000 Bitcoins

Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen sichert nahezu 50.000 Bitcoins

https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2024_103935.htm

Bitte teilen Sie mir mit, wie bei mit dieser enormen Menge Geld, derzeitiger Gegenwert ~2 Milliarden Euro(!) verfahren wird.
Wie wird sichergestellt, dass dieser Betrag sauber und nach möglichst transparenten und sozialen Gesichtspunkten verwaltet wird.

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  • Datum
    30. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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Volker Mink
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Integrierte Ermittlungseinheit Sachse…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Volker Mink
Betreff
INES: Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen sichert nahezu 50.000 Bitcoins [#298753]
Datum
30. Januar 2024 13:03
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen sichert nahezu 50.000 Bitcoins https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2024_103935.htm Bitte teilen Sie mir mit, wie bei mit dieser enormen Menge Geld, derzeitiger Gegenwert ~2 Milliarden Euro(!) verfahren wird. Wie wird sichergestellt, dass dieser Betrag sauber und nach möglichst transparenten und sozialen Gesichtspunkten verwaltet wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Mink Anfragenr: 298753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298753/ Postanschrift Volker Mink << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Mink

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