Infektionen an Schulen

die Schülerinnen und Schüler in NRW werden regelmäßig in den Schulen auf das Coronavirus getestet. Werden die Zahlen zu so entdeckten Infektionen veröffentlicht, ebenso die Zahlen zu hieraus folgenden Quarantänen?

Falls ja, wo sind diese Zahlen verfügbar?

Falls nein, warum werden diese Zahlen nicht veröffentlicht?

In diesem Fall bitte ich Sie um Informationen zur Entwicklung der Infektionszahlen und Quarantänen, die der Entscheidung zur Aufhebung der Maskenpflicht in Schulen zu Grunde liegen. Ebenso bitte ich um die Angabe der aktuellen Entwicklung dieser Zahlen, nachdem die Maskenpflicht aufgehoben worden ist.

Zudem bitte ich Sie um die Angabe einer Quelle, aus der der künftig diese Zahlen abrufbar sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionen an Schulen [#232455]
Datum
6. November 2021 08:56
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Schülerinnen und Schüler in NRW werden regelmäßig in den Schulen auf das Coronavirus getestet. Werden die Zahlen zu so entdeckten Infektionen veröffentlicht, ebenso die Zahlen zu hieraus folgenden Quarantänen? Falls ja, wo sind diese Zahlen verfügbar? Falls nein, warum werden diese Zahlen nicht veröffentlicht? In diesem Fall bitte ich Sie um Informationen zur Entwicklung der Infektionszahlen und Quarantänen, die der Entscheidung zur Aufhebung der Maskenpflicht in Schulen zu Grunde liegen. Ebenso bitte ich um die Angabe der aktuellen Entwicklung dieser Zahlen, nachdem die Maskenpflicht aufgehoben worden ist. Zudem bitte ich Sie um die Angabe einer Quelle, aus der der künftig diese Zahlen abrufbar sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232455 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232455/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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