Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19

Die Anzahl der Gefangenen (aufgeschlüsselt nach offenem und geschlossenem Vollzug) sowie die Anzahl der Mitarbeiter*innen (aufgeschlüsselt nach Beruf/Aufgabenbereich) zum Zeitpunkt der Anfrage.
Anzahl von Infektionen durch COVID-19 im Zeitraum 01.01.2020 bis 27.04.2021 unter Gefangenen und Mitarbeiter*innen.
Informationen über getroffene Maßnahmen sowie Hygienekonzepte (aufgeschlüsselt nach offenem und geschlossenem Vollzug)

Sollten Sie die Informationen bereits veröffentlicht haben, wäre ich für einen Hinweis dankbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2021
  • Frist
    29. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19 [#219309]
Datum
27. April 2021 10:21
An
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Gefangenen (aufgeschlüsselt nach offenem und geschlossenem Vollzug) sowie die Anzahl der Mitarbeiter*innen (aufgeschlüsselt nach Beruf/Aufgabenbereich) zum Zeitpunkt der Anfrage. Anzahl von Infektionen durch COVID-19 im Zeitraum 01.01.2020 bis 27.04.2021 unter Gefangenen und Mitarbeiter*innen. Informationen über getroffene Maßnahmen sowie Hygienekonzepte (aufgeschlüsselt nach offenem und geschlossenem Vollzug) Sollten Sie die Informationen bereits veröffentlicht haben, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219309/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19“ vom…
An Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19 [#219309]
Datum
2. Juni 2021 10:39
An
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19“ vom 27.04.2021 (#219309) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219309/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19“ vom…
An Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19 [#219309]
Datum
21. Juni 2021 16:48
An
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19“ vom 27.04.2021 (#219309) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219309/
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Sehr Antragsteller/in bitte wenden Sie sich schriftlich mit Ihrem Anliegen an die hiesige Justizvollzugsanstalt. …
Von
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Betreff
AW: Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19 [#219309]
Datum
23. Juni 2021 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte wenden Sie sich schriftlich mit Ihrem Anliegen an die hiesige Justizvollzugsanstalt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19 [#219309]
Datum
10. Juli 2021 12:12
An
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Gefangenen (aufgeschlüsselt nach offenem und geschlossenem Vollzug) sowie die Anzahl der Mitarbeiter*innen (aufgeschlüsselt nach Beruf/Aufgabenbereich) zum Zeitpunkt der Anfrage. Anzahl von Infektionen durch COVID-19 im Zeitraum 01.01.2020 bis 27.04.2021 unter Gefangenen und Mitarbeiter*innen. Informationen über getroffene Maßnahmen sowie Hygienekonzepte (aufgeschlüsselt nach offenem und geschlossenem Vollzug) Sollten Sie die Informationen bereits veröffentlicht haben, wäre ich für einen Hinweis dankbar. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/219309/… Anfragenr: 219309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219309/
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Sehr Antragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen schriftlich (per Brief) an die hiesige Justizvollz…
Von
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Betreff
AW: Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19 [#219309]
Datum
13. Juli 2021 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen schriftlich (per Brief) an die hiesige Justizvollzugsanstalt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19“ [#219309]
Datum
14. Juli 2021 13:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219309/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage per E-Mail, meiner Meinung nach, ausreichen sollte. Ein Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219309.pdf Anfragenr: 219309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219309/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Anfrage JVA Bielefeld-Senne Sehr Antragsteller/in in bin mit der Beantwortung ihrer Anfrage betraut worden. Ich w…
Von
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Betreff
Anfrage JVA Bielefeld-Senne
Datum
3. August 2021 09:45
Status
Sehr Antragsteller/in in bin mit der Beantwortung ihrer Anfrage betraut worden. Ich werde versuchen, die erfragten Informationen zu beschaffen. Nach Fertigstellung werde ich Ihnen diese schnellstmöglich zuleiten. Matthias Schumann Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne Senner Straße 250, 33659 Bielefeld Tel.: 0521 4045-134 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: www.jva-bielefeld-senne.nrw.de<http://www.jva-bielefeld-senne.nrw.de/>

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Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen kann ich Nachfolgendes antworten. Die Anzahl der Gefangenen (aufgeschlüsse…
Von
Justizvollzugsanstalt Bielefeld Senne mit Außenstellen
Betreff
AW: Infektionen sowie Maßnahmen durch COVID-19 [#219309]
Datum
4. August 2021 09:28
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihren Fragen kann ich Nachfolgendes antworten. Die Anzahl der Gefangenen (aufgeschlüsselt nach offenem und geschlossenem Vollzug): Zu den Stichtagen 27.04.2021 und 03.08.2021 waren inhaftiert: 27.04.2021 Weibliche Gefangene Männliche Gefangene 93 (Netto) 981 (Netto) 113 (Brutto) 1153 (Brutto) 03.08.2021 Weibliche Gefangene Männliche Gefangene 85 (Netto) 953 (Netto) 104 (Brutto) 1112 (Brutto) Angaben zum geschlossenen Vollzug können von hier nicht gemacht werden, da dies nicht die Vollstreckungszuständigkeit der JVA Bielefeld-Senne ist. ... sowie die Anzahl der Mitarbeiter*innen (aufgeschlüsselt nach Beruf/Aufgabenbereich) zum Zeitpunkt der Anfrage: Zu genannten Stichtag (27.04.2021) ist eine rückwärtige Auswertung nicht möglich; zum 03.08.2021 sind hier beschäftigt: Allgemeiner Vollzugsdienst/Werkdienst Verwaltungsbereich 77 (Weibliche Mitarbeiterinnen) 56 (Weibliche Mitarbeiterinnen) 264 (Männliche Mitarbeiter) 26 (Männliche Mitarbeiter) Zu den Berufen kann mitgeteilt werden, dass für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) eine 2-jährige Ausbildung erforderlich ist, die mit der Laufbahnprüfung und bei Bestehen mit einer Ernennung zum Beamten auf Probe endet. Über den nachfolgenden Link können Sie sich umfassend zu dem Berufsbild informieren. https://www.justiz.nrw.de/Karriere_ne... Die mit Verwaltungsaufgaben beauftragten Beschäftigten haben die unterschiedlichsten Ausbildungen, beispielhaft seien hier genannt: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Justizfachangestellte, kaufmännische Ausbildungen und sonstige Verwaltungs- ausbildungen. Eine Aufschlüsselung im Einzelfall ist leider wegen dem geschützten Zugriff auf Personalakten der Mitarbeiter*innen nicht möglich. Anzahl von Infektionen durch COVID-19 im Zeitraum 01.01.2020 bis 27.04.2021 unter Gefangenen und Mitarbeiter*innen: Bis zum 03.08.2021 bekannt gewordene Infektionen durch COVID-19: Inhaftierte Mitarbeiter*innen 42 7 Eine Aussage zum Stichtag 27.04.2021 kann nicht mehr gemacht werden. Informationen über getroffene Maßnahmen sowie Hygienekonzepte (aufgeschlüsselt nach offenem und geschlossenem Vollzug): Getroffene Maßnahmen Die allgemeinen Vorgaben zu den AHA+L Regeln werden nahezu ohne Einschränkung eingehalten und regelmäßig kontrolliert. Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet. In der gesamten JVA besteht, abhängig von den Vorgaben der Gesundheitsämter/Landesregierung, Maskenpflicht die gleicher- maßen für alle Beschäftigte und alle Inhaftierte gilt. Bei allen von hier durchgeführten vollzuglichen Transporten wird auf das Abstandsgebot geachtet. Alle Inhaftierte werden vor einem Transport getestet. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird ein Einzeltransport in einem eigens dafür genutzten Fahrzeug durchgeführt. Desinfektionsspender stehen in nahezu allen vollzuglichen Bereichen zur Verfügung. Auftretende Infektionsfälle bei Zugängen können separiert werden; durch die Unterbringung in einer Quarantäneabteilung wird sicher gestellt, dass eine Gefährdung Andere weitestgehend verhindert wird. Gefangenenbesuche werden unter den bekannten, vorgenannten Schutzbedingungen durchgeführt. Konferenzen und Dienstbesprechungen werden in Räume verlegt, in denen das Abstandsgebot sicher umgesetzt werden kann. Bezüglich der Angaben zum geschlossenen Vollzug verweise ich auf meinen obigen Vermerk im Hinblick auf die Vollstreckungs- zuständigkeit der JVA Bielefeld-Senne. Mit freundlichen Grüßen