Infektion/Erkrankung mit Covid-19 bei Auslandsaufenthalt, Frage zur Heimreise

Ich möchte gern erfahren inwieweit für deutsche Staatsbürger mit einer aktuellen, symptomatischen Erkrankung mit Covid-19 (Nachweis mit pcr Test) eine Heimreise zum eigenen Wohnort in Deutschland derzeit möglich ist, um sich, sofern erforderlich, als pflichtversichertes Mitglied einer dt. Krankenkasse, in Behandlung zu begeben.
Es stellt sich hierbei für mich derzeit als problematisch so dar (vermutlich ohne rechtliche Grundlage?!), daß Deutschland und andere, notwenige Transitländer einer Einreise mit einem Positivtest auf Covid-19 nicht stattgeben/die Einreise verwehren. Somit ist n.m. Dafürhalten in der aktuellen Situation ein gesetzlich geschützter Zugang zu einer Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht gewährleistet.
Ich bitte hierzu um Prüfung, Bewertung und Stellungnahme, gegebenenfalls um Hinweise wie in einer solchen Situation zu verfahren ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Pankow Amt für Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektion/Erkrankung mit Covid-19 bei Auslandsaufenthalt, Frage zur Heimreise [#237222]
Datum
11. Januar 2022 09:51
An
Bezirksamt Pankow Amt für Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gern erfahren inwieweit für deutsche Staatsbürger mit einer aktuellen, symptomatischen Erkrankung mit Covid-19 (Nachweis mit pcr Test) eine Heimreise zum eigenen Wohnort in Deutschland derzeit möglich ist, um sich, sofern erforderlich, als pflichtversichertes Mitglied einer dt. Krankenkasse, in Behandlung zu begeben. Es stellt sich hierbei für mich derzeit als problematisch so dar (vermutlich ohne rechtliche Grundlage?!), daß Deutschland und andere, notwenige Transitländer einer Einreise mit einem Positivtest auf Covid-19 nicht stattgeben/die Einreise verwehren. Somit ist n.m. Dafürhalten in der aktuellen Situation ein gesetzlich geschützter Zugang zu einer Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht gewährleistet. Ich bitte hierzu um Prüfung, Bewertung und Stellungnahme, gegebenenfalls um Hinweise wie in einer solchen Situation zu verfahren ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § << Adresse entfernt >> Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237222/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Pankow Amt für Soziales
Sehr Antragsteller/in Personen mit aktueller mit einem positiven PCR-Test nachgewiesener Covid-19 Erkrankung steh…
Von
Bezirksamt Pankow Amt für Soziales
Betreff
Antw: Wtrlt: Infektion/Erkrankung mit Covid-19 bei Auslandsaufenthalt, Frage zur Heimreise [#237222]
Datum
11. Januar 2022 15:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Personen mit aktueller mit einem positiven PCR-Test nachgewiesener Covid-19 Erkrankung stehen unter häuslicher Quarantäne nach dem IfSG. Auch in anderen Ländern werden Personen mit einem positiven PCR-Testnachweis zur Absonderung verpflichtet. Die ggf. notwendige medizinische Behandlung erfolgt am jeweiligen Aufenthaltsort. Nach Entlassung aus der Quarantäne durch die jeweils zuständigen Behörden vor Ort ist eine Heimreise möglich. Die Regeln für die Einreise nach Deutschland können Sie im Detail in der Coronavirus-Einreiseverordnung nachlesen. Sie beantragen Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Im Gesundheitsamt Pankow gibt es derzeit keine Akte von Ihnen. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Gesundheitsamt an Ihrem Wohn- bzw. aktuellen Aufenthaltsort. Mit freundlichen Grüßen