Infektions-Nachverfolgung

Nach nunmehr fast zwei Jahren tödlicher Pandemie haben Sie sicherlich Zahlen darüber erhoben, in welchen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens die meisten Übertragungen von Covid-19 erfolgten. Bei privaten Zusammenkünften? Bei Hochzeitsfeiern? In Krankenhäusern? In Altersheimen? In Schulen? In Kindergärten? Im Biergarten? Bei Beerdigungsfeierlichkeiten? In den Kirchen? In Arztpraxen? In Diskotheken? In Restaurants?
Ich halte diese Informationen für außerordentlich wichtig für die Beurteilung der von der Regierung erlassenen einschränkenden Maßnahmen.
Bitte lassen Sie mir die Daten schnellstmöglich zukommen.
Im voraus vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Da meine Anfrage, damals noch unter Pseudonym, erstellt wurde, wurde sie abgelehnt. Das Ministerium (so schrieb es mir auf dem Postwege an meinen Pseudo-Namen - sehr zur Verzweiflung des Postboten) würde keine Antworten auf Anfragen geben, die von Personen eingestellt werden, die mit einem Pseudonym hier agieren. Bei der Anmeldung bei "Frag den Staat" wurde auf diesen Punkt nicht hingewiesen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Barbara Senger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach nunmehr fast…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Barbara Senger
Betreff
Infektions-Nachverfolgung [#234611]
Datum
5. Dezember 2021 14:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach nunmehr fast zwei Jahren tödlicher Pandemie haben Sie sicherlich Zahlen darüber erhoben, in welchen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens die meisten Übertragungen von Covid-19 erfolgten. Bei privaten Zusammenkünften? Bei Hochzeitsfeiern? In Krankenhäusern? In Altersheimen? In Schulen? In Kindergärten? Im Biergarten? Bei Beerdigungsfeierlichkeiten? In den Kirchen? In Arztpraxen? In Diskotheken? In Restaurants? Ich halte diese Informationen für außerordentlich wichtig für die Beurteilung der von der Regierung erlassenen einschränkenden Maßnahmen. Bitte lassen Sie mir die Daten schnellstmöglich zukommen. Im voraus vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Papperla-Babs Canzione Anfragenr: 234611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234611/ Postanschrift Papperla-Babs Canzione << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Barbara Senger

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Canzione, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Infektions-Nachverfolgung [#234611]
Datum
7. Dezember 2021 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Canzione, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen