Infektionsepidemiologische Jahrbücher 2021 und 2022 - Masernkapitel

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Obwohl mehrfach zugesichert, sind seit September 2021 keine Infektionsepidemiologischen Jahrbücher mehr erschienen. Konkret fehlen mindestens die Jahrgänge 2021 und 2022. Bitte senden Sie uns aus den Infektionsepidemiologischen Jahrbüchern für die Jahre 2021 und 2022 das Kapitel zu den Masern zu.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • 0 Follower:innen
Angelika Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Obwohl mehrfach zugesichert, sind sei…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Angelika Müller
Betreff
Infektionsepidemiologische Jahrbücher 2021 und 2022 - Masernkapitel [#301525]
Datum
29. Februar 2024 07:23
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Obwohl mehrfach zugesichert, sind seit September 2021 keine Infektionsepidemiologischen Jahrbücher mehr erschienen. Konkret fehlen mindestens die Jahrgänge 2021 und 2022. Bitte senden Sie uns aus den Infektionsepidemiologischen Jahrbüchern für die Jahre 2021 und 2022 das Kapitel zu den Masern zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller Anfragenr: 301525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301525/ Postanschrift Angelika Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angelika Müller
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.02.2024 [#301525] Sehr geehrte Frau Müller, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer An…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.02.2024 [#301525]
Datum
11. März 2024 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Müller, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 29.02.2024, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0006#0012 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.02.2024 [#301525] - Az: 2.13.04/0006#0012 Sehr geehrte Frau Müller, die Infektionsepidemiolog…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.02.2024 [#301525] - Az: 2.13.04/0006#0012
Datum
26. März 2024 10:05
Status
Sehr geehrte Frau Müller, die Infektionsepidemiologischen Jahrbücher der Jahre 2021 und 2022 befinden sich aktuell in der finalen Erstellung, so dass die von Ihnen beantragte Zusendung der jeweiligen Masernkapitel zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist. Die Jahrbücher werden im April 2024 auf der RKI-Webseite (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html) veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen