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Infektionsgeschehen in Schulen und KiTa's

Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage bzw. welcher Dienstanweisung werden im Rahmen des Infektionsgeschehens an den Schulen und KiTa's in Unna weder der Name der Einrichtung, noch die betroffenen Klassen/Gruppen genannt?
Warum wird gerade das Geschehen an Schulen und KiTa's nicht in den täglichen Mitteilungen gesondert aufgeführt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionsgeschehen in Schulen und KiTa's [#198058]
Datum
28. September 2020 13:43
An
Gesundheitsamt Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage bzw. welcher Dienstanweisung werden im Rahmen des Infektionsgeschehens an den Schulen und KiTa's in Unna weder der Name der Einrichtung, noch die betroffenen Klassen/Gruppen genannt? Warum wird gerade das Geschehen an Schulen und KiTa's nicht in den täglichen Mitteilungen gesondert aufgeführt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198058/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Kreis Unna
Frag den Staat: Warum keine Nennung von Schul- / KiTanamen [#198058] Sehr geehrteAntragsteller/in Zentrales Ziel …
Von
Gesundheitsamt Kreis Unna
Betreff
Frag den Staat: Warum keine Nennung von Schul- / KiTanamen [#198058]
Datum
30. September 2020 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Zentrales Ziel ist bundes-, landes- und kreisweit die Bekämpfung der Pandemie insbesondere durch die Gesundheitsbehörden, aber auch die Ordnungsbehörden. Ergriffene Maßnahmen müssen gleichzeitig kommuniziert und erklärt werden, um in der Bevölkerung verstanden, akzeptiert und beachtet zu werden. Auch und gerade deshalb räumt die Kreisverwaltung Unna in Zeiten wie diesen nicht nur der im Presserecht verbrieften Pflicht zur Auskunft bzw. dem Recht auf Auskunft, sondern auch der kontinuierlichen Bevölkerungsinformation einen hohen Stellenwert ein (siehe eigene Internetseite: www.kreis-unna.de/corona). Ein weiteres Augenmerk gilt den Rechten Dritter wie z.B. den mit dem Virus infizierten Menschen, insbesondere den von Maßnahmen betroffenen Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern / Familienangehörigen und erkrankten Pflegebedürftigen, Pflege- oder Alteneinrichtungen, Trägern von Einrichtungen, Unternehmen mit erkrankten Mitarbeiter*innen usw. In diesem Zusammengang zu nennen sind insbesondere Persönlichkeitsrechte, der Datenschutz oder auch der Schutz wirtschaftlicher Interessen Dritter. Die Interessensabwägung zwischen der Erteilung einer Auskunft bzw. dem Versagen einer Auskunft ist dabei mit der gebotenen Sorgfalt vorzunehmen (siehe auch Einschränkungen im Informationsfreiheitsgesetz). Ein Interesse an mehr Informationen, Schulnamen, persönlichen Angaben zu Erkrankten usw. kann und soll nicht bestritten werden, macht aber den Abwägungsprozess nicht überflüssig. In diesem Prozess ist insbesondere immer wieder zu hinterfragen, ob bzw. wie durch gewünschte zusätzliche Informationen (z.B. Name einer betroffenen Schule) - das Verhalten der tatsächlich Betroffenen und - das Verhalten des unmittelbar betroffenen Umfeldes im Sinne der Pandemiebekämpfung negativ beeinflusst wird - die Pandemiebekämpfung als solche behindert wird - eine Gefahr fürs Allgemeinwohl zu befürchten ist - ein wirtschaftlicher Schaden für Dritte entsteht / entstehen könnte. Die Nennung des Namens einer Kita, Schule, Pflegeeinrichtung usw. spielt für die Pandemiebekämpfung i.d.R. keine Rolle. Der Kreis Unna hat sich deshalb und auch mit Blick auf die oben erwähnten Rechte Dritter für einen grundsätzlich zurückhaltenden, sorgfältig abwägenden Umgang mit bestimmten Angaben entschieden. Gleichzeitig soll und kann nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch den Kreis die Nennung von Einrichtungen, Betrieben usw. in bestimmten Fällen zur Bevölkerungsinformation und Gefahrenabwehr erwogen wird bzw. stattfinden wird. Beispielhaft verweise ich hier auf Hotspots wie z.B. Tönnies. Hinweis: Werden Namen von Einrichtungen usw. im Kreisgebiet bekannt, in Medien veröffentlicht, ist i.d.R. ein Dritter wie z.B. die Schule selbst, die Pflegeeinrichtung oder der Schul-/Kitaträger Quelle dieser Information. Abschließend sprechen Sie auch die Art der Informationsverbreitung bzw. Inhalte an. Wir setzen auf schnelle, kurze und damit schnell verständliche Informationen, liefern ggf. zusätzliche vertiefende Informationen, beantworten Presseanfragen, machen Video-Pressekonferenzen oder auch Videoclips. Das mag anderswo anders gestaltet werden, weil es letztlich ins Ermessen der jeweiligen Behörde gestellt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frag den Staat: Warum keine Nennung von Schul- / KiTanamen [#198058] Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen D…
An Gesundheitsamt Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frag den Staat: Warum keine Nennung von Schul- / KiTanamen [#198058]
Datum
30. September 2020 11:14
An
Gesundheitsamt Kreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort, welche leider meine Frage aber nicht beantwortet. Ich habe bewusst dannach gefragt, auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. welcher Dienstanweisung weder der Name der Einrichtung, noch die betroffenen Klassen/Gruppen genannt werden. Von dem Namen der/des Betroffenen war nie die Rede. Ich zitiere aus Ihrer Antwort: "Die Nennung des Namens einer Kita, Schule, Pflegeeinrichtung usw. spielt für die Pandemiebekämpfung i.d.R. keine Rolle. Der Kreis Unna hat sich deshalb und auch mit Blick auf die oben erwähnten Rechte Dritter für einen grundsätzlich zurückhaltenden, sorgfältig abwägenden Umgang mit bestimmten Angaben entschieden. " Welches Gremium des Kreises hat diesen Beschluss gefasst. Und hier ein kleines Beispiel: Sie veröffentlichen 17.9.2020: Neu hinzugekommen ist ein Gymnasium in Unna. Dort ist heute ein Fall gemeldet worden. Rund 50 Personen sind betroffen. Erste Tests sollen morgen stattfinden Wir haben 3 Gymnasien in Unna und hier ca. 3000 Schüler und Schülerinnen. Mit ihrer Veröffentlichung haben sie also 3000 Eltern in Aufruhr versetzt, alle fragen sich, sind wir betroffen. Die Telefone laufen heiss, bis dann endlich in der WR der Name der Schule auftaucht. Eine Nennung des betroffenen Gymnasiums hätte die aufgeregten Eltern auf ein Drittel reduziert, also "nur noch" 1000 statt 3000 Familien. Wäre zusätzlich noch die Klassenstufe benannt gewesen, wäre eine Reduzierung auf 100 bis 300 Familien möglich. Es mag ja auch ihrer Sicht durchaus richtig sein, dass die Nennung des Namens einer Kita, Schule, Pflegeeinrichtung usw. für die Pandemiebekämpfung i.d.R. keine Rolle spielt, aber ist dabei auch wirklich bedacht wieviele Menschen diese fehlende Information in Angst und Schrecken versetzt werden? Und wie Sie selber ausführen, wird die Arbeit des Gesundheitsamtes davon nicht behindert. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich für die tolle und sicher nicht leichte Arbeit des Gesundheitsamtes bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198058/

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Gesundheitsamt Kreis Unna
AW: Frag den Staat: Warum keine Nennung von Schul- / KiTanamen [#198058] Hallo <Information-entfernt> lasse…
Von
Gesundheitsamt Kreis Unna
Betreff
AW: Frag den Staat: Warum keine Nennung von Schul- / KiTanamen [#198058]
Datum
30. September 2020 11:48
Status
Warte auf Antwort
Hallo <Information-entfernt> lassen Sie mich ergänzend unterstreichen, dass die Information von Eltern usw. nicht über Medien,. sondern i.d.R. unmittelbar erfolgt. Heißt im Umkehrschluss: Wer keine Informationen bekommt, muss nicht in Aufruhr geraten. Im Übrigen informieren z.B. Schulträger, Schulen, Pflegeeinrichtungen usw. die Öffentlichkeit bzw. beantworten Anfragen (weil informierte Eltern die Namen öffentlich machen). Auf welcher rechtlichen Grundlage wir agieren, habe ich bereits ausgeführt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.