Infektionsgeschehen/Infektionsorte

- die vorhandenen Informationen über die bisher festgestellten Orte/Gelegenheiten der Infektion mit dem Corona-Virus inklusive Anzahl pro Ort/Gelegenheiten in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
- Eine Information darüber, ob bisher in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Infektion in einem Geschäft/Restaurant/Supermarkt/Nahverkehrsmittel festgestellt wurde. Wenn ja, wie viele?
- Eine Information darüber, ob Infektionen zwischen sich völlig fremden Personen (kein gemeinsamer Arbeitgeber etc.) in Ihrem Zuständigkeitsbereich festgestellt wurden.
- Falls es in den zuvor genannten Bereichen Infektionen gegeben haben sollte, eine Information dazu, ob diese vor und/ oder nach Einführung der Maskenpflicht festgestellt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionsgeschehen/Infektionsorte [#197707]
Datum
23. September 2020 21:46
An
Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die vorhandenen Informationen über die bisher festgestellten Orte/Gelegenheiten der Infektion mit dem Corona-Virus inklusive Anzahl pro Ort/Gelegenheiten in Ihrem Zuständigkeitsbereich. - Eine Information darüber, ob bisher in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Infektion in einem Geschäft/Restaurant/Supermarkt/Nahverkehrsmittel festgestellt wurde. Wenn ja, wie viele? - Eine Information darüber, ob Infektionen zwischen sich völlig fremden Personen (kein gemeinsamer Arbeitgeber etc.) in Ihrem Zuständigkeitsbereich festgestellt wurden. - Falls es in den zuvor genannten Bereichen Infektionen gegeben haben sollte, eine Information dazu, ob diese vor und/ oder nach Einführung der Maskenpflicht festgestellt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197707/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Infektionsgeschehen/Infektionsorte“ vom 23.09.20…
An Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Infektionsgeschehen/Infektionsorte [#197707]
Datum
27. Oktober 2020 08:23
An
Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Infektionsgeschehen/Infektionsorte“ vom 23.09.2020 (#197707) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197707/

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Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 23.09.2020 begehren Sie Auskunft über das Infektionsgeschehen und die …
Von
Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Betreff
AW: Infektionsgeschehen/Infektionsorte [#197707]
Datum
5. November 2020 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 23.09.2020 begehren Sie Auskunft über das Infektionsgeschehen und die Infektionsorte im Hinblick auf das Coronavirus im Kreis Lippe. In Ihrem Schreiben führen Sie aus, welche Infektionsgeschehen und Infektionsorte konkret erörtert werden sollen: - Vorhandene Informationen über die bisher festgestellten Orte/Gelegenheiten der Infektion mit dem Corona-Virus inklusive Anzahl pro Ort/Gelegenheiten im Zuständigkeitsbereich des Kreises Lippe - Information darüber, ob bisher im Zuständigkeitsbereich des Kreises Lippe eine Infektion in einem Geschäft/Restaurant/Supermarkt/Nahverkehrsmittel festgestellt wurde. Wenn ja, wie viele? - Information darüber, ob Infektionen zwischen sich völlig fremden Personen (kein gemeinsamer Arbeitgeber etc.) im Zuständigkeitsbereich des Kreises Lippe festgestellt wurden. - Falls es in den zuvor genannten Bereichen Infektionen gegeben haben sollte, eine Information dazu, ob diese vor und/ oder nach Einführung der Maskenpflicht festgestellt wurden. Gemäß § 4 IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen) vom 27. November 2001 in der z.Zt. gültigen Fassung hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Der Zugang der bei der öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen wird auf Antrag, der hinreichend bestimmt sein muss, aber an keine besondere Form gebunden ist, gewährt (§ 5 Abs. 1 IFG). Die von Ihnen erbetenen Auskünfte können von hier aus nicht erteilt werden, da diese Einzelaspekte seitens meiner Behörde nicht überprüft werden und demnach nicht vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen