Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten

Bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche Infektionskrankheiten nach §6 des Infektionsschutzgesetzes und nach §7, Abs.1 Nr.20-24 (Hepatitis) von den Justizvollzugsanstalten ihres Bundeslandes im Zeitraum von Januar 2018 bis heute an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet wurden.
Bitte schlüsseln Sie die Informationen auf nach Datum der Meldung, Anzahl der Fälle, Name der Krankheit und Name der Justizvollzugsanstalt.

Herzlichen Dank für diese Auskunft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten [#202960]
Datum
5. November 2020 14:31
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche Infektionskrankheiten nach §6 des Infektionsschutzgesetzes und nach §7, Abs.1 Nr.20-24 (Hepatitis) von den Justizvollzugsanstalten ihres Bundeslandes im Zeitraum von Januar 2018 bis heute an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet wurden. Bitte schlüsseln Sie die Informationen auf nach Datum der Meldung, Anzahl der Fälle, Name der Krankheit und Name der Justizvollzugsanstalt. Herzlichen Dank für diese Auskunft.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202960/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - Z. 58/20 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten [#202960]
Datum
16. November 2020 11:37
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 58/20 Frau Antragsteller/in Antragsteller/in Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr o.g. Antrag ist am 05.11.2020 bei dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe des IFG NRW gegenüber den im Gesetz genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Entsprechend der ständigen Praxis sämtlicher obersten Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen setzt ein Antrag auf Gewährung eines Informationszugangs nach dem IFG NRW jedenfalls die Angabe des vollständigen Namens sowie der (ladungsfähigen) Anschrift des Antragstellers voraus. Ohne diese Angaben kann zum einen das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals „natürliche Person“ im Sinne des § 4 Absatz 1 IFG NRW und damit die Anspruchsberechtigung nicht überprüft werden. Zum anderen vermag ohne sie auch ein Verwaltungsverfahren nicht wirksam in Gang gebracht zu werden. So muss die Behörde u.a. in der Lage sein, die Handlungsfähigkeit des Antragstellers im Sinne von § 12 VwVfG NRW zu überprüfen. Dies erfordert es grundsätzlich, den Antragsteller mit dem vollständigen Namen, der Adresse und in Zweifelsfällen auch mit dem Geburtsdatum oder weiteren Angaben zu erfassen. Ohne diese Angaben könnte zudem ein etwaiger ablehnender Bescheid nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 37 VwVfG NRW erlassen werden (vgl. auch VG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 2 B 48/20 -, juris Rn. 42). Aus diesem Grund bitte ich Sie, zur Ergänzung Ihrer persönlichen Angaben Ihre (ladungsfähige) Anschrift mitzuteilen. Sofern Sie diese Angaben im Wege einer Antwort auf diese E-Mail mitteilen möchten, bitte ich, Ihre E-Mail zugleich auch an <<E-Mail-Adresse>> zu übersenden. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass vor dem Eingang der ergänzenden Angaben die Frist nach § 5 Absatz 2 IFG NRW nicht zu laufen beginnt und eine Prüfung Ihres Antrages nicht erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Jetzt müsste meine Meldeadresse Ihnen angezeigt werden…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten [#202960]
Datum
16. November 2020 17:06
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Jetzt müsste meine Meldeadresse Ihnen angezeigt werden. Ich hoffe, meine Anfrage erfüllt nun die Voraussetzungen, um beantwortet zu werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202960/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG NRW - Ihr Antrag vom 05-11-2020 und ergänzte Mitteilung 1451 E - Z. 58/20 Informationszugang nach dem Informa…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG NRW - Ihr Antrag vom 05-11-2020 und ergänzte Mitteilung
Datum
27. November 2020 08:47
Status
Warte auf Antwort
1451 E - Z. 58/20 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 05.11.2020 und ergänzende Mitteilung vom 16.11.2020 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG NRW - Ihr Antrag vom 05-11-2020 und ergänzte Mitteilung [#202960] Liebe Antragsteller/in vielen Dank für I…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG NRW - Ihr Antrag vom 05-11-2020 und ergänzte Mitteilung [#202960]
Datum
2. Dezember 2020 14:02
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Da der Rahmen der Kosten, die auf mich zukommen können, sehr weit ist, bitte ich Sie mir die Gebühren mitzuteilen, sobald Sie diese abschätzen können. Ist es möglich, eine Art Kostenvoranschlag zu bekommen? Mehr als 30 Euro würde ich ungern bezahlen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202960/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 58/20 Mit freu…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
10. Dezember 2020 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
1451 E - Z. 58/20 Mit freundlichen Grüßen