Infektionsquellen COVID19

Im Rahmen der Pandemie müssen wir uns alle einschränken und auf der Hut sein, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzuschränken. Ein entscheidender Part zum Verständnis der Pandemie ist, zu wissen, welche Orte besonders problematisch für die Verbreitung des Virus ist.

Ich bitte sie daher, mir Daten mitzuteilen, welche Orte besonders hohe Fallzahlen erzeugen. Ich hoffe dass sich die Informationslage nach nunmehr einem Jahr Pandemie zusammenfassen lässt.

Ich bitte dabei um eine Unterteilung in folgender Form:
- Auflistung nach Art des Raums (Im Freien, in Innenräumen, in Büros, in Geschäften)
- Nach der Art des Innenraums und seiner geschäftlich oder gemeinschaftlich vorgesehenen Nutzung (Art des Geschäfts wie Bekleidungsgeschäft oder Lichtspieltheater, Büroräume, Art der gemeinschaftlichen Stätten wie Sportvereine, Krankenhäuser Kulturvereine, religiöse Stätten.)

Zudem würde ich gerne wissen, wie viele gemeldete Infektionen nicht auf einen Ansteckungsart oder eine Person zurückführbar sind.

Im Rahmen einer Pressekonferenz sagte Herr Innenminister Seehofer, die Hygienekonzepte der Kirchen seien tadellos. Daher würde ich gerne wissen:
Wie viele Ansteckungen hat es im Rahmen von religiösen Feiern jedweder Natur gegeben? Wieviele davon lassen sich auf die von Herrn Seehofer genannten Gottesdienste zurückführen? In wievielen Fällen ist die Anzahl von Personen, die vermutlich an einer einzelnen solchen Feier infiziert wurden, größer drei gewesen?

Vielen Dank für ihre schwierige Arbeit während der Pandemie.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
Frank Taeger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen der Pa…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Frank Taeger
Betreff
Infektionsquellen COVID19 [#216539]
Datum
24. März 2021 12:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Pandemie müssen wir uns alle einschränken und auf der Hut sein, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzuschränken. Ein entscheidender Part zum Verständnis der Pandemie ist, zu wissen, welche Orte besonders problematisch für die Verbreitung des Virus ist. Ich bitte sie daher, mir Daten mitzuteilen, welche Orte besonders hohe Fallzahlen erzeugen. Ich hoffe dass sich die Informationslage nach nunmehr einem Jahr Pandemie zusammenfassen lässt. Ich bitte dabei um eine Unterteilung in folgender Form: - Auflistung nach Art des Raums (Im Freien, in Innenräumen, in Büros, in Geschäften) - Nach der Art des Innenraums und seiner geschäftlich oder gemeinschaftlich vorgesehenen Nutzung (Art des Geschäfts wie Bekleidungsgeschäft oder Lichtspieltheater, Büroräume, Art der gemeinschaftlichen Stätten wie Sportvereine, Krankenhäuser Kulturvereine, religiöse Stätten.) Zudem würde ich gerne wissen, wie viele gemeldete Infektionen nicht auf einen Ansteckungsart oder eine Person zurückführbar sind. Im Rahmen einer Pressekonferenz sagte Herr Innenminister Seehofer, die Hygienekonzepte der Kirchen seien tadellos. Daher würde ich gerne wissen: Wie viele Ansteckungen hat es im Rahmen von religiösen Feiern jedweder Natur gegeben? Wieviele davon lassen sich auf die von Herrn Seehofer genannten Gottesdienste zurückführen? In wievielen Fällen ist die Anzahl von Personen, die vermutlich an einer einzelnen solchen Feier infiziert wurden, größer drei gewesen? Vielen Dank für ihre schwierige Arbeit während der Pandemie.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Taeger Anfragenr: 216539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216539/ Postanschrift Frank Taeger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Taeger
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Taeger , wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Infektionsquellen COVID19 [#216539]
Datum
26. März 2021 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Taeger , wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Taeger, auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Daten in der gewünschten Detai…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Infektionsquellen COVID19 [#216539]
Datum
31. März 2021 11:57
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Taeger, auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Daten in der gewünschten Detailtiefe liegen dem BMG nicht vor. Hierfür sind die Voraussetzungen nicht gegeben, da dies bedeuten würde, jeden einzelnen Infektionsfall exakt einer Infektionssituation zuordnen zu können. Weisen die Kontakte mehrerer positiv Getesteter Schnittmengen auf, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Infektion – beispielsweise beim gemeinsamen Singen in einem Chor – dort stattgefunden hat. Im Nachhinein lässt sich dies aber nicht sicher nachweisen. Im Folgenden einige Ausführungen zu den Infektionssituationen, die von den Gesundheitsämtern gemeldet wurden. In den meisten Landkreisen handelt es sich zumeist um ein diffuses Geschehen, mit zahlreichen Häufungen vor allem in Privathaushalten, im beruflichen Umfeld sowie in Kindergärten. In einigen Landkreisen ist ein konkreter größerer Ausbruch als Ursache für die hohen Inzidenzen bekannt. Zu der hohen Inzidenz tragen aber nach wie vor auch viele kleinere Ausbrüche bei. Insgesamt sind die Angaben zum Infektionsumfeld von Ausbrüchen mit Zurückhaltung zu interpretieren. Trotz der Vielzahl der Auswahlmöglichkeiten werden nicht alle Infektionsumfelder abgedeckt, in denen es zu Ausbrüchen kommt. In einigen Ausbrüchen spielen ggf. auch mehrere Infektionsumfelder eine Rolle und es lässt sich nicht immer abgrenzen, wo genau die Übertragung stattgefunden hat. Bei hohem Arbeitsaufkommen haben die Gesundheitsämter zudem nicht immer die Kapazität, detaillierte Informationen zu Ausbrüchen zu erheben und zu übermitteln. Nur ein kleiner Teil der insgesamt gemeldeten COVID-19 Fälle kann einem Ausbruch zugeordnet werden und damit fehlen für eine Vielzahl der Fälle Informationen zur Infektionsquelle. Clustersituationen in anonymen Menschengruppen (z.B. ÖPNV, Kino, Theater) sind viel schwerer für das Gesundheitsamt erfassbar als in nicht-anonymen Menschengruppen (Familienfeiern, Schulklassen, Sportverein etc.). Die vorliegenden Daten können demnach nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Übertragungen abbilden. Der Anteil größerer Ausbrüche (ab 5 Fälle) an allen dokumentierten Ausbrüchen hat seit Jahresbeginn deutlich abgenommen (Meldewoche (MW) 1/2021: 72 %; MW 10/2021: 53 %), sie machen aktuell etwa die Hälfte aller dokumentierten Ausbrüche aus. Zu größeren Ausbrüchen (ab 5 Fälle) kommt es vorwiegend in Alten- und Pflegeeinrichtungen, während sich die Mehrzahl der kleineren Ausbrüche (weniger als 5 Fälle) in privaten Haushalten ereignet. Seit seinem Höhepunkt in der MW 53/2020 sinkt der Anteil an Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen kontinuierlich und deutlich: In MW/2020 53 lag der Anteil der Fälle in Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen an allen Fällen in Ausbruchsgeschehen bei 46 %, in MW 10/2021 bei 5 %. Seit Jahresbeginn wurden mehr als 48.000 Fälle in diesem Setting gemeldet. Auch der Anteil an Ausbrüchen in Krankenhäusern ist seit Jahresbeginn deutlich rückläufig, während Ausbrüche am Arbeitsplatz im gleichen Zeitraum in der Tendenz zunehmen. Aktuell scheint sich die Rolle von Kindern und Jugendlichen bei der Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu ändern. Die Meldeinzidenzen steigen bei Kindern und Jugendlichen in allen Altersgruppen an. Dies zeigt sich besonders frühzeitig in der Altersgruppe 0-5 Jahre und betrifft auch die Daten zu Ausbrüchen in Kitas, die sehr rasch ansteigen und über den Werten von Ende letzten Jahres liegen. Eine ähnliche Entwicklung deutet sich mit zeitlicher Verzögerung (aufgrund der erst kürzlich erfolgten Öffnung) auch für die Schulen an. Bei dieser Entwicklung spielt die Ausbreitung leichter übertragbaren, besorgniserregenden Varianten (VOCs; insbesondere B.1.1.7) nach den uns vorliegenden Hinweisen eine Rolle. Umfangreiche Informationen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen stellt das Robert Koch-Institut öffentlich zugänglich zur Verfügung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… ). Für eine tagesaktuelle Nachverfolgung der Coronapandemie in Deutschland sind drei öffentlich zugängliche Quellen bedeutsam: 1. Das COVID-19-Dashboard des RKI, in dem die Informationen grafisch aufbereitet werden, die auf den aus den Gesundheitsämtern gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten Meldedaten beruhen (https://experience.arcgis.com/experienc… ). 2. Die schon genannten täglichen Situationsberichte des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… ), in denen seit dem 4. März 2020 eine Vielzahl von Informationen rund um das Coronavirus aufbereitet werden. 3. Die Entwicklung der seit dem 27. Dezember 2020 laufenden Impfkampagne kann im RKI-Dashboard zu COVID-19 Impfungen und Impfzentren in den Bundesländern tagesaktuell verfolgt werden (https://experience.arcgis.com/experienc… ). Mit freundlichen Grüßen