Infektionsschutz

Welche Maßnahmen unternimmt Ihre Behörde, um folgend dargestellten Misstand im Infektionsschutz zu beheben:
In der Vitassol Therme in Bad Salzuflen kommt es in den Umkleideräumen regelmäßig zu virusbedingt unvertretbaren Situationen:
Die Umkleideräume im Saunabereich sind so eng, dass es unmöglich ist, die Abstandsregeln einzuhalten.
Die meisten Gäste der Therme ignorieren die Hygiene-Anweisung des Vitasol zum Maskentragen. Wenn sich in "Stoßzeiten" zwanzig umkleidewillige Personen ohne Maske auf so engem Raum aufhalten ist das m.E. nicht verantwortbar.
Im persönlichen Gespräch erklärt die Geschäftsleitung des Vitasol vertreten durch Herrn Peter Hagemann, dass keine Maßnahmen ergriffen werden müssten, um der Einhaltung der Hygiene-Regeln Geltung zu verschaffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionsschutz [#232819]
Datum
12. November 2021 10:07
An
Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen unternimmt Ihre Behörde, um folgend dargestellten Misstand im Infektionsschutz zu beheben: In der Vitassol Therme in Bad Salzuflen kommt es in den Umkleideräumen regelmäßig zu virusbedingt unvertretbaren Situationen: Die Umkleideräume im Saunabereich sind so eng, dass es unmöglich ist, die Abstandsregeln einzuhalten. Die meisten Gäste der Therme ignorieren die Hygiene-Anweisung des Vitasol zum Maskentragen. Wenn sich in "Stoßzeiten" zwanzig umkleidewillige Personen ohne Maske auf so engem Raum aufhalten ist das m.E. nicht verantwortbar. Im persönlichen Gespräch erklärt die Geschäftsleitung des Vitasol vertreten durch Herrn Peter Hagemann, dass keine Maßnahmen ergriffen werden müssten, um der Einhaltung der Hygiene-Regeln Geltung zu verschaffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232819 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232819/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Zusammenfassend erkenne ich keine Beschwerde gegen die Hygiene a…
Von
Gesundheitsamt Kreis Lippe - FG 530 Gesundheit
Betreff
AW: Infektionsschutz [#232819]
Datum
12. November 2021 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Zusammenfassend erkenne ich keine Beschwerde gegen die Hygiene an sich, sondern gegen die Einhaltung der Maßnahmen zur weiteren Verbreitung des Coronavirus, die im Rahmen der Coronaschutzverordnung geregelt sind. Für die Überwachung dieser Maßnahmen sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Daher werde ich Ihre Mail an das Ordnungsamt der Stadt Bad Salzuflen mit der Bitte um Überprüfung in eigener Zuständigkeit weiter leiten. Mit freundlichen Grüßen