Infektionsschutzgesetz § 6 Absatz 1 s)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

2019 beschlossen Bundestag und Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Masernimpfpflicht, der von der damaligen Bundesregierung unter Angela Merkel eingereicht wurde:

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-f%C3%BCr-den-schutz-vor-masern-und-zur-st%C3%A4rkung-der/251722?term=he%3Abr%20AND%20dr%3A629%2F19&f.typ=Vorgang&f.herausgeber_dokumentart=Bundestag-Plenarprotokoll&rows=25&pos=1&ctx=e

In diesem Gesetzesentwurf war aber auch ein Gesetzesvorschlag enthalten, der mit Masern nichts zu tun hatte. Es ging um das Infektionsschutzgesetz § 6 Absatz 1 und die Erweiterung mit ‚s) zoonotische Influenza‘. Dieser Punkt wurde damals zwar beschlossen, aber es finden sich in den öffentlich zugängigen Dokumentationen keine Hinweise darauf, dass dieser Punkt diskutiert wurde.

Bitte übersenden Sie mir Unterlagen/Dokumentation (Mails, Protokolle, Notizen) darüber, auf welcher Grundlage, mit welcher Begründung und auf wessen Betreiben hin die damalige Bundesregierung diesen Punkt in ihren Gesetzesentwurf zur Masernimpflicht mit aufgenommen hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    6. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, 2019 beschlossen Bundestag und Bundesrat einen Gesetz…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Infektionsschutzgesetz § 6 Absatz 1 s) [#305247]
Datum
6. April 2024 20:58
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, 2019 beschlossen Bundestag und Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Masernimpfpflicht, der von der damaligen Bundesregierung unter Angela Merkel eingereicht wurde: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-f%C3%BCr-den-schutz-vor-masern-und-zur-st%C3%A4rkung-der/251722?term=he%3Abr%20AND%20dr%3A629%2F19&f.typ=Vorgang&f.herausgeber_dokumentart=Bundestag-Plenarprotokoll&rows=25&pos=1&ctx=e In diesem Gesetzesentwurf war aber auch ein Gesetzesvorschlag enthalten, der mit Masern nichts zu tun hatte. Es ging um das Infektionsschutzgesetz § 6 Absatz 1 und die Erweiterung mit ‚s) zoonotische Influenza‘. Dieser Punkt wurde damals zwar beschlossen, aber es finden sich in den öffentlich zugängigen Dokumentationen keine Hinweise darauf, dass dieser Punkt diskutiert wurde. Bitte übersenden Sie mir Unterlagen/Dokumentation (Mails, Protokolle, Notizen) darüber, auf welcher Grundlage, mit welcher Begründung und auf wessen Betreiben hin die damalige Bundesregierung diesen Punkt in ihren Gesetzesentwurf zur Masernimpflicht mit aufgenommen hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 305247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305247/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>

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