Infektionsschutzgesetz Überprüfung von Büroarbeitsplätzen

wann werden endlich die Schulen, vor allem die OSZ, in ihrem Bezirk gemäß Infektionsschutzgesetz überprüft? Unser Schulleiter besteht auf Anwesenheitspflicht in den Büros (ja, auch zu mehreren), obwohl wir viele Aufgaben auch im Homeoffice erledigen könnten. Eine Gefährdungsbeurteilung über unsere Arbeitsplätze liegt uns bis heute nicht vor. Anfragen auf Homeoffice werden abgewiegelt, obwohl möglich und sinnvoll. Nein, besser, Dienstbesprechungen werden immer noch in voller Präsenz abgehalten. Ich bitte um kurze Stellungsnahme.

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  • Datum
    21. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionsschutzgesetz Überprüfung von Büroarbeitsplätzen [#236038]
Datum
21. Dezember 2021 14:01
An
Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wann werden endlich die Schulen, vor allem die OSZ, in ihrem Bezirk gemäß Infektionsschutzgesetz überprüft? Unser Schulleiter besteht auf Anwesenheitspflicht in den Büros (ja, auch zu mehreren), obwohl wir viele Aufgaben auch im Homeoffice erledigen könnten. Eine Gefährdungsbeurteilung über unsere Arbeitsplätze liegt uns bis heute nicht vor. Anfragen auf Homeoffice werden abgewiegelt, obwohl möglich und sinnvoll. Nein, besser, Dienstbesprechungen werden immer noch in voller Präsenz abgehalten. Ich bitte um kurze Stellungsnahme.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236038/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in ich habe ihre Anfrage an das Schulamt weitergeleitet. Eine Überprüfung der Schulen nach dem…
Von
Bezirksamt Spandau von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
Antw: Infektionsschutzgesetz Überprüfung von Büroarbeitsplätzen [#236038]
Datum
21. Dezember 2021 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe ihre Anfrage an das Schulamt weitergeleitet. Eine Überprüfung der Schulen nach dem Infektionsschutzgesetz finden in der Regel anlassbezogen durch das Gesundheitsamt statt, beinhaltet jedoch nicht die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze. Dafür ist der Arbeitgeber , in ihrem Fall das Schulamt, zuständig. Mit freundlichem Gruß