Infektionsschutzgesetz

Wie soll ihrer Meinung nach das neue Infektionsschutzgesetz die medizinischen und pflegerischen Kräfte vor Infektionen, und anderen seelischen oder körperlichen Schäden schützen? Das Grundgesetz (Artikel 1, Absatz 1) bezeichnet die „Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ dies wird zumindest für helfende Personen gerade per Gesetz ausgehebelt. Pflegende sollen mit ausgehebeltem Arbeitsschutz ( Ruhezeiten, Mindestpersonal, fehlende Ausrüstung zum Infektionsschutz) in der größten Krise nach Gründung der BRD der Situation ausgeliefert werden. Danach werden Sie niemanden mehr finden, der bereit ist diesen Beruf freiwillig zu ergreifen. Und glauben sie mir: es wird ein „Danach“ geben. Und wie geht ein massiver Notstand, der solch ein Notgesetz dringend erforderlich machen soll damit zusammen, dass noch Kranke aus anderen Ländern (Italien und Frankreich) aufgenommen werden können, weil wir noch Intensivplätze übrig haben? Gleichzeitig soll diese Verordnung verabschiedet werden und wird Abgeordneten empfohlen lieber nicht zur Abstimmung zu erscheinen ( natürlich nur um sich vor dem Coronavirus zu schützen). Die Situation scheint mir doch eher Ähnlichkeit zu haben mit dem sogenannten „Ermächtigungsgesetz“, welches vor vielen Jahren unser Land schon einmal fast zu Grabe getragen hat. Der Eindruck, dass Lobbyisten hier die Macht an sich reißen wollen drängt sich geradezu auf.
Also bitte ich um eine Erklärung, am besten öffentlich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie soll ihrer Mein…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionsschutzgesetz [#183343]
Datum
24. März 2020 23:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie soll ihrer Meinung nach das neue Infektionsschutzgesetz die medizinischen und pflegerischen Kräfte vor Infektionen, und anderen seelischen oder körperlichen Schäden schützen? Das Grundgesetz (Artikel 1, Absatz 1) bezeichnet die „Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ dies wird zumindest für helfende Personen gerade per Gesetz ausgehebelt. Pflegende sollen mit ausgehebeltem Arbeitsschutz ( Ruhezeiten, Mindestpersonal, fehlende Ausrüstung zum Infektionsschutz) in der größten Krise nach Gründung der BRD der Situation ausgeliefert werden. Danach werden Sie niemanden mehr finden, der bereit ist diesen Beruf freiwillig zu ergreifen. Und glauben sie mir: es wird ein „Danach“ geben. Und wie geht ein massiver Notstand, der solch ein Notgesetz dringend erforderlich machen soll damit zusammen, dass noch Kranke aus anderen Ländern (Italien und Frankreich) aufgenommen werden können, weil wir noch Intensivplätze übrig haben? Gleichzeitig soll diese Verordnung verabschiedet werden und wird Abgeordneten empfohlen lieber nicht zur Abstimmung zu erscheinen ( natürlich nur um sich vor dem Coronavirus zu schützen). Die Situation scheint mir doch eher Ähnlichkeit zu haben mit dem sogenannten „Ermächtigungsgesetz“, welches vor vielen Jahren unser Land schon einmal fast zu Grabe getragen hat. Der Eindruck, dass Lobbyisten hier die Macht an sich reißen wollen drängt sich geradezu auf. Also bitte ich um eine Erklärung, am besten öffentlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183343
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage und teil…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Infektionsschutzgesetz [#183343]
Datum
26. März 2020 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer unten stehenden Anfrage und teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Fragen im Zusammenhang mit dem neuartigen Co…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage Frau Antragsteller/in Infektionsschutzgesetz [#183343]
Datum
30. März 2020 12:19
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie Fragen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angesichts der Vielzahl von Anfragen nicht individuell antworten kann. Unter https://www.bundesgesundheitsminister... und https://www.zusammengegencorona.de/ finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen. Sie werden täglich aktualisiert. Darüber hinaus hat das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut relevante Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet. Sie finden diese im Internet unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO.... Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coron.... Das BMG informiert zudem laufend über Facebook https://www.facebook.com/bmg.bund und Twitter https://twitter.com/BMG_Bund. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) will eine Orientierung bieten, angesichts der Vielzahl an Informationen zum neuartigen Coronavirus und zur Erkrankung COVID-19. Denn nicht alle Informationen sind ausgewogen und qualitätsgesichert. Auf der Internetseite https://www.patienten-information.de/ finden Sie eine Linksammlung zu Organisationen und Einrichtungen, die seriöse Informationen zum Coronavirus für Interessierte anbieten. Informationen der Bundesregierung zu neuen Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps finden Sie auf der Webseite https://www.bundesregierung.de/breg-d.... Weitere Informationsquellen: Reisen: Auswärtiges Amt https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re... Arbeitsrecht: Bundesministerium für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/I... Weiterhin können Sie sich mit Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen an eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder - falls Sie gewerkschaftlich organisiert sind - an Ihre Gewerkschaft wenden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ergänzend einen FAQ- Bereich für arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen unter https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeits... eingerichtet. Finanzielle Unterstützungsangebote, zur Kinderbetreuung oder Hilfsangeboten in Krisensituationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/c... Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen etc.: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/fa... wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (z.B. finanzielle Unterstützung für Unternehmen): Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Doss... Lebensmittel, Landwirtschaft, Haustiere: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft https://www.bmel.de/DE/Ministerium/_T... Forschung, Studium und BAföG: Bundesministerium für Bildung und Forschung https://www.bmbf.de/de/informationspo... Trinkwasser: https://www.umweltbundesamt.de/themen... Schwimm- oder Badebecken: https://www.umweltbundesamt.de/sites/... Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen