Infektionsschutzgesetz
Wie soll ihrer Meinung nach das neue Infektionsschutzgesetz die medizinischen und pflegerischen Kräfte vor Infektionen, und anderen seelischen oder körperlichen Schäden schützen? Das Grundgesetz (Artikel 1, Absatz 1) bezeichnet die „Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ dies wird zumindest für helfende Personen gerade per Gesetz ausgehebelt. Pflegende sollen mit ausgehebeltem Arbeitsschutz ( Ruhezeiten, Mindestpersonal, fehlende Ausrüstung zum Infektionsschutz) in der größten Krise nach Gründung der BRD der Situation ausgeliefert werden. Danach werden Sie niemanden mehr finden, der bereit ist diesen Beruf freiwillig zu ergreifen. Und glauben sie mir: es wird ein „Danach“ geben. Und wie geht ein massiver Notstand, der solch ein Notgesetz dringend erforderlich machen soll damit zusammen, dass noch Kranke aus anderen Ländern (Italien und Frankreich) aufgenommen werden können, weil wir noch Intensivplätze übrig haben? Gleichzeitig soll diese Verordnung verabschiedet werden und wird Abgeordneten empfohlen lieber nicht zur Abstimmung zu erscheinen ( natürlich nur um sich vor dem Coronavirus zu schützen). Die Situation scheint mir doch eher Ähnlichkeit zu haben mit dem sogenannten „Ermächtigungsgesetz“, welches vor vielen Jahren unser Land schon einmal fast zu Grabe getragen hat. Der Eindruck, dass Lobbyisten hier die Macht an sich reißen wollen drängt sich geradezu auf.
Also bitte ich um eine Erklärung, am besten öffentlich.
Information nicht vorhanden
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Datum24. März 2020
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28. April 2020
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