Infektionsschutzgesetzt §43 Abs. 1

Für meine zukünftige Arbeitsstelle, benötige ich eine schriftliche Bestätigung für das Infektionsschutzgesetzt§43Abs 1.
Wie kann ich diese Bestätigung von Ihnen erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
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Mirjam Böddicker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Duisburg Details
Von
Mirjam Böddicker
Betreff
Infektionsschutzgesetzt §43 Abs. 1 [#245804]
Datum
7. April 2022 14:05
An
Gesundheitsamt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für meine zukünftige Arbeitsstelle, benötige ich eine schriftliche Bestätigung für das Infektionsschutzgesetzt§43Abs 1. Wie kann ich diese Bestätigung von Ihnen erhalten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mirjam Böddicker Anfragenr: 245804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245804/ Postanschrift Mirjam Böddicker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mirjam Böddicker

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Gesundheitsamt Duisburg
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte rufen Sie uns für einen Termin für eine Erstbelehrung / für ein Duplikat / …
Von
Gesundheitsamt Duisburg
Betreff
AW: Infektionsschutzgesetzt §43 Abs. 1 [#245804]
Datum
7. April 2022 15:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, bitte rufen Sie uns für einen Termin für eine Erstbelehrung / für ein Duplikat / für Auskünfte an. Termine / Auskünfte werden ausschließlich telefonisch immer montags -donnerstags in der Zeit von 10:30 - 12:00 Uhr vergeben. Da viele Bürger anrufen bedenken Sie bitte, dass die Wartezeit in der Warteschleife durchaus einmal 10-30 Minuten betragen kann. Unsere Telefonnummer lautet: 0203/ 283 4447 Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen