Infektionsschutzplan Kreis Höxter

- den örtlichen Infektionsschutzplan des Kreis Höxter in elektronischer Form

Dieser Plan muss laut Infektionsschutzplan NRW existieren. Es handelt sich bei diesem Plan nicht um den bereits angefragten Pandemieplan nach § 4 BHKG.

Quelle:
"Die Kreise und kreisfreien Städte stellen einen Plan zur Durchführung aller
notwendigen Maßnahmen bei Auftreten von Verdachts- oder Erkrankungsfällen auf." - Punkt 4.1 Infektionsschutzplan NRW

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/infektionsschutzplan_nrw.pdf

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  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
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Betreff
Infektionsschutzplan Kreis Höxter [#183926]
Datum
3. April 2020 12:10
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den örtlichen Infektionsschutzplan des Kreis Höxter in elektronischer Form Dieser Plan muss laut Infektionsschutzplan NRW existieren. Es handelt sich bei diesem Plan nicht um den bereits angefragten Pandemieplan nach § 4 BHKG. Quelle: "Die Kreise und kreisfreien Städte stellen einen Plan zur Durchführung aller notwendigen Maßnahmen bei Auftreten von Verdachts- oder Erkrankungsfällen auf." - Punkt 4.1 Infektionsschutzplan NRW https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/infektionsschutzplan_nrw.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183926 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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