Infektionszahlen

Nach der Legaldefinition des § 2 des IfSG erfordert eine Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und die nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.
Eine solche Infektion darf zwingend nach § 24 Satz 1 IfSG nur durch einen Arzt festgestellt werden.
Nach Maßgabe dieser zwingenden Voraussetzungen des IfSG bitte ich um Auskunft, wie viele nachgewiesene und durch einen Arzt festgestellte Infektionen mit sars-cov 2 im Zuständigkeitsbereich Ihres Amtes seit Beginn der Zählung erfasst wurden.

Vielen Dank für die Auskunft,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Isabell Löw
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach der Legal…
An Stadt Augsburg - Gesundheitsamt Details
Von
Isabell Löw
Betreff
Infektionszahlen [#202748]
Datum
2. November 2020 19:06
An
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach der Legaldefinition des § 2 des IfSG erfordert eine Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und die nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus. Eine solche Infektion darf zwingend nach § 24 Satz 1 IfSG nur durch einen Arzt festgestellt werden. Nach Maßgabe dieser zwingenden Voraussetzungen des IfSG bitte ich um Auskunft, wie viele nachgewiesene und durch einen Arzt festgestellte Infektionen mit sars-cov 2 im Zuständigkeitsbereich Ihres Amtes seit Beginn der Zählung erfasst wurden. Vielen Dank für die Auskunft,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Isabell Löw Anfragenr: 202748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202748/
Mit freundlichen Grüßen Isabell Löw
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Frau Löw, Informationen zu den aktuellen Fallzahlen sowie eine Übersicht über die Anzahl der in Augs…
Von
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Infektionszahlen [#202748]
Datum
16. November 2020 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Löw, Informationen zu den aktuellen Fallzahlen sowie eine Übersicht über die Anzahl der in Augsburg mit Covid19 infizierten Personen finden Sie hier: https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/gesundheit/coronavirus/fallzahlen Christian Hahn Referat für Nachhaltigkeit, Umwelt, Klima und Gesundheit Stadt Augsburg Rathausplatz 1 86150 Augsburg Fax: 0821 324 48 05 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>

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Isabell Löw
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die Antwort. Leider passt Sie nicht zu meiner Frage. Wie…
An Stadt Augsburg - Gesundheitsamt Details
Von
Isabell Löw
Betreff
AW: WG: Infektionszahlen [#202748]
Datum
16. November 2020 14:03
An
Stadt Augsburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die Antwort. Leider passt Sie nicht zu meiner Frage. Wie viele Personen mittels PCR Test positiv getestet wurden ist mir bekannt. Meine Frage war folgende: Nach der Legaldefinition des § 2 des IfSG erfordert eine Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und die nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus. Eine solche Infektion darf zwingend nach § 24 Satz 1 IfSG nur durch einen Arzt festgestellt werden. Nach Maßgabe dieser zwingenden Voraussetzungen des IfSG bitte ich um Auskunft, wie viele nachgewiesene und durch einen Arzt festgestellte Infektionen mit sars-cov 2 im Zuständigkeitsbereich Ihres Amtes seit Beginn der Zählung erfasst wurden. Diese Unterscheidung ist elementar wichtig! Auch weil aufgrund dieser Zahlen Maßnahmen ergriffen werden, die die Freiheit aller Menschen einschränkt. Von dem her MUSS es eine vernünftige Datenbasis geben. Ein PCR Test allein schafft so eine vernünftige Datenbasis nicht. Das findet man sogar in jedem Beipackzettel dieser Tests. Wie auch in den Äußerungen vieler Experten. Zuletzt hat dies sogar K. Mullis selber gesagt. Ich bitte Sie auch herzlich die gemachten CT Werte der Labore anzufordern und zu überprüfen. Oberhalb von 30 Zyklen wurde zum Beispiel in der BioNtech Studie für den Impfstoff keinvermehrungsfähiges Agens gefunden. Eine Infektion ist damit auszuschließen. Mit freundlichen Grüßen Isabell Löw ... Mit freundlichen Grüßen Isabell Löw Anfragenr: 202748 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202748/