Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-Pfalz

Als Vorsitzender der Jazzinitiative Mainz e.V. und damit Veranstalter zahlreicher Konzerte frage ich Sie konkret nach der aktuellen nachgewiesenen Anzahl der Covid-19-Infektionen in Rheinland Pfalz.
Wir würden gerne die bewiesenen Infektionszahlen im Raum Mainz und Rheinland Pfalz wissen und nicht die Test-Positiven die immer und überall erwähnt werden und beziehen uns diesbezüglich auf den neuen §28a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes.
Wir möchten Sie bitten uns diese Frage innerhalb der nächsten 7 Tage zu beantworten, damit wir ganz aktuelle Zahlen haben.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit jazzigen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
Dr. Jörg Heuser
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Vorsitzend…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
Dr. Jörg Heuser
Betreff
Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-Pfalz [#204334]
Datum
24. November 2020 08:23
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Vorsitzender der Jazzinitiative Mainz e.V. und damit Veranstalter zahlreicher Konzerte frage ich Sie konkret nach der aktuellen nachgewiesenen Anzahl der Covid-19-Infektionen in Rheinland Pfalz. Wir würden gerne die bewiesenen Infektionszahlen im Raum Mainz und Rheinland Pfalz wissen und nicht die Test-Positiven die immer und überall erwähnt werden und beziehen uns diesbezüglich auf den neuen §28a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes. Wir möchten Sie bitten uns diese Frage innerhalb der nächsten 7 Tage zu beantworten, damit wir ganz aktuelle Zahlen haben. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit jazzigen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Jörg Heuser Anfragenr: 204334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204334/ Postanschrift Dr. Jörg Heuser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Jörg Heuser
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Jazzinitiative Dr. Heuser, die von Ihnen erfragten "bewiesenen Infektionszahl…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Betreff
WG: Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-Pfalz [#204334]
Datum
24. November 2020 19:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Jazzinitiative Dr. Heuser, die von Ihnen erfragten "bewiesenen Infektionszahlen" werden täglich von der Landesregierung veröffentlicht und können unter corona.rlp.de jeweils abgerufen werden. Stand heute waren es bislang 39 943 Infektionen in Rheinland-Pfalz, davon 3594 in der Stadt Mainz. Ihre Frage nach " bewiesenen Infektionszahlen im Raum Mainz und Rheinland Pfalz und nicht die Test-Positiven" verstehe ich allerdings nicht. In die Statistik werden nur die Fälle aufgenommen, welche mit einer wissenschaftlich anerkannten Labornachweismethode auch belegt sind. Es sind also keine Verdachtsfälle dabei. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jörg Heuser
Sehr geehrte<< Anrede >> diese Zahlen kannte ich... aber genau deswegen hatte ich nach Differenzierun…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
Dr. Jörg Heuser
Betreff
AW: WG: Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-Pfalz [#204334]
Datum
26. November 2020 07:57
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> diese Zahlen kannte ich... aber genau deswegen hatte ich nach Differenzierung gefragt. Ist es wirklich so, daß Sie nicht zwischen test-positiven, infizierten und erkrankten Personen unterscheiden? Das kann nicht Ihr Ernst sein! Und welche "wissenschaftlich anerkannte Labornachweismethode" soll das sein - etwa der PCR-Test (bzw. welcher von den vielen)? Und in wie vielen Laboren wird das "belegt". Sind diese Labore zertifiziert (wenn ja wie und auf welcher Basis), werden diese bzw. ihre Arbeit regelmässig kontrolliert (wenn ja wie oft)? Ich erwarte da schon etwas differenziertere Antworten, da ich (und viele andere Menschen in diesem Land) auf Grund dieser "Datenlage" schon seit März Berufsverbot haben... ... Mit freundlichen Grüßen Dr. Jörg Heuser Anfragenr: 204334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204334/
Dr. Jörg Heuser
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-P…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
Dr. Jörg Heuser
Betreff
AW: WG: Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-Pfalz [#204334]
Datum
26. Mai 2021 06:46
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-Pfalz“ vom 24.11.2020 (#204334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie sind offensichtlich nicht in der Lage evidenzbasiert und nur ansatzweise zeitnah zu antworten, da wird auch juristische Folgen haben. Ohne freundlichen Grüße Dr. Jörg Heuser Anfragenr: 204334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204334/ Postanschrift Dr. Jörg Heuser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab dem 27.05.21 wieder für Sie zu erreic…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Betreff
Automatische Antwort: WG: Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-Pfalz [#204334]
Datum
26. Mai 2021 06:46
Status
Warte auf Antwort
 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab dem 27.05.21 wieder für Sie zu erreichen. In der Zwischenzeit ist Ihnen in dringenden Angelegenheiten mein Kollege Herr Dr. Mülthei, Telefon 693334210 gerne behilflich. Ihre E-Mail wird zur weiteren Bearbeitung an meine Vertretung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen,
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Jazzinitiative Dr. Heuser, Ihre Anfrage vom 24.11.2020 wurde noch am selben T…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Betreff
AW: WG: Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-Pfalz [#204334]
Datum
28. Mai 2021 18:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Jazzinitiative Dr. Heuser, Ihre Anfrage vom 24.11.2020 wurde noch am selben Tag beantwortet und hiermit nochmals beigefügt: die von Ihnen erfragten "bewiesenen Infektionszahlen" werden täglich von der Landesregierung veröffentlicht und können unter corona.rlp.de jeweils abgerufen werden. Stand heute waren es bislang 39 943 Infektionen in Rheinland-Pfalz, davon 3594 in der Stadt Mainz. Ihre Frage nach " bewiesenen Infektionszahlen im Raum Mainz und Rheinland Pfalz und nicht die Test-Positiven" verstehe ich allerdings nicht. In die Statistik werden nur die Fälle aufgenommen, welche mit einer wissenschaftlich anerkannten Labornachweismethode auch belegt sind. Es sind also keine Verdachtsfälle dabei. Wenn eine Person im PCR-Test positiv ist, dann ist diese Person auch infiziert. Mit dieser wissenschaftlich anerkannten Methode werden genetische Merkmale dieses Virus und damit eindeutig die Infektion nachgewiesen. Wie bei allen anderen Infektionskrankheiten auch, kann im Rahmen der Infektion jegliche Symptomatik von sehr leichten, bei jungen Menschen auch fehlenden Symptomen bis hin zu schwerster Erkrankung und Tod auftreten. Die Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona Infektion werden statistisch erfasst, eine regelhafte Klassifizierung zur Krankheitsschwere erfolgt nicht, ein Überblick über die möglichen Ausprägungen findet sich z.B. auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts, www.rki.de. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jörg Heuser
Sie erzählen/schreiben blanken Unsinn! Selbst die WHO sagt etwas deutlich anderes (13.01.2021 bzw. 20.01.2021) a)…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
Dr. Jörg Heuser
Betreff
AW: WG: Infektionszahlen im Raum Mainz bzw. Rheinland-Pfalz [#204334]
Datum
12. Juni 2021 09:18
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sie erzählen/schreiben blanken Unsinn! Selbst die WHO sagt etwas deutlich anderes (13.01.2021 bzw. 20.01.2021) a) Der PCR-Test ist nur aussagekräftig, wenn mit ihm eine gründliche Anamnese des Patienten verknüpft ist, insbesondere dann, wenn nur ein schwach positives Ergebnis angezeigt wird. Die beinhaltet insbesondere das Abklären einer Symptomatik, eine Begutachtung der Kontakte des Patienten im Hinblick auf mögliche andere Infizierte etc. b) Die Anzahl der Amplifikationszyklen (Ct-Wert) des Tests spielt eine entscheidende Rolle. Dieser Wert muss bei der Mitteilung der Ergebnisse an den Auftraggeber genannt werden. Je höher diese Zyklenzahl ist, desto weniger aussagekräftig ist ein positives Ergebnis. Weiter sei es zudem so, dass bei sinkender Prävalenz (Anzahl von Infizierten pro Bevölkerungsanteil) die Quote an falsch-positiven Test steige. Wie stehen Sie persönlich zur WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, demgemäß bei einem Testresultat eines PCR-Tests, das nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen sowie Differentialdiagnostik betrieben werden muss. Erst nach diesen Vorgaben kann ein positiver Test gezählt werden Auf die restlichen Fragen haben Sie NICHTS aber auch GAR NICHTS geantwortet. Hier noch einmal eine weiter Liste mit Fragen. Wenn Sie diese nicht EVIDENZBASIERt mit Quellen bis zum 19.6. beantworten, folgen weitere juristische Schritte. Frage 1: Welche Ziele verfolgen Sie, wenn Sie solche Maßnahmen unterstützen, wie die Maskenpflicht für Bürger und Bürgerinnen, und insbesondere auch für schulpflichtige Kinder und Jugendliche inklusive der für diese geltenden Abstandsvorschriften genau? Frage 2: Bitte weisen Sie den Nutzen dieser Maßnahmen (Frage 1) in Bezug auf die Ausbreitung mit dem Virus SARS-CoV-2 evidenzbasiert nach. Frage 3: Haben Sie die möglichen physischen Auswirkungen insbesondere der Maskenpflicht, aber auch der Abstandsvorschriften für alle Menschen evidenzbasiert geprüft, insbesondere auch hinsichtlich des unterschiedlichen Atemvolumens von Erwachsenen und Kindern? Zu welchen Ergebnissen aufgrund welcher Studien und Quellen sind Sie dabei gelangt? Frage 4: Haben Sie dabei die möglichen psychischen Auswirkungen insbesondere der Maskenpflicht, aber auch der Abstandsvorschriften für Menschen generell evidenzbasiert geprüft? Haben Sie dabei auch die möglichen Folgen aufgrund von Möglichkeiten zu nur reduzierter Kommunikation, mögliche Gefahren durch verzerrte Wahrnehmung der Mimik und von Emotionen und mögliche Gefahren für die psychosoziale Entwicklung hier insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche geprüft? Zu welchen Ergebnissen aufgrund welcher Studien und Quellen sind Sie dabei gelangt? Frage 5: Haben Sie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hinsichtlich des Nutzens gegenüber den möglichen negativen Auswirkungen geprüft und nachvollziehbar bewertet? Frage 6: Auf welcher Grundlage haben Sie das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV-2 ermittelt und bewertet? Frage 7: Da die Ergebnisse des PCR-Tests einen so großen Einfluss auf die Einschränkungen der Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen haben, ist unsere Frage an Sie, ob Sie geprüft haben bzw. bei wem nachgefragt, welcher Test oder welche Tests (Hersteller/Testname) in welchen Laboren durchgeführt wurden? Sind Sie der Frage nachgegangen, ob und wie die Labore akkreditiert wurden, welche diese Tests durchführen? Haben Sie sich erkundigt, ob Testkontrollen verwendet wurden, ob und wie die Behörden die Zuverlässigkeit der Testdurchführung überwachen ließen und ob regelmäßig unabhängige Ringversuche durchgeführt wurden, um die Ergebnisse der PCR-Tests zu validieren? Was waren die Ergebnisse Ihrer Nachforschungen? Bitte teilen Sie uns diese mit Datum und Ansprechpartner mit. Frage 8. Da die Ergebnisse des PCR-Tests einen so großen Einfluss auf die Einschränkungen der Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen haben, ist unsere Frage an Sie, ob Sie geprüft haben bzw. bei wem nachgefragt, wie viele Genabschnitte und welche bei den PCR-Test s untersucht wurden und werden? Bis zu welchen Amplifikations-/Verdoppelungsschritten (ct-Wert) wurde und werden die Tests als „positiv“ bewertet? Haben Sie geprüft bzw. bei wem nachgefragt, ob der PCR-Test überhaupt in der Lage, ein vermehrungsfähiges und weitergabefähiges Virus SARS-CoV-2 nachzuweisen? Haben Sie darüber hinaus nachgefragt und bei wem, welche Sensitivität und welche Spezifität die verwendeten PCR-Tests aufweisen? Soweit bekannt, gab es bisher nur einen Ringversuch, welcher hinsichtlich der Spezifität des PCR-Tests auf eine Falsch-positiv-Rate zwischen 1,4 % und 2,2 %; kam. Welche Schritte haben Sie unternommen, um sicherzustellen, dass diese Falsch-positiv-Rate bei der Berechnung der „Inzidenzen“ berücksichtigt wird? s. auch: https://www.instand-ev.de/ringversuch... Frage 9: Bitte erläutern Sie, welche Schritte Sie unternommen haben, um sicherzustellen, dass die verwendete Grundlage „Inzidenz“ korrekt das Auftreten von Neuerkrankungen in einer immer wieder getestete definierten Personengruppe in einem definierten Zeitraum beschreibt und keine Testungen undefinierter Personengruppen in undefinierten Zeiträumen, die dann lediglich schlichte Melderaten wären. Können Sie uns bitte erläutern, was Sie zur Aufklärung und Sicherstellung der korrekten Erfassung der „Inzidenz“ veranlasst haben. Bitte nennen Sie dabei Datum und Ansprechpartner. Frage 10. Wie stehen Sie persönlich zur WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, demgemäß bei einem Testresultat eines PCR-Tests, das nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen sowie Differentialdiagnostik betrieben werden muss. Erst nach diesen Vorgaben kann ein positiver Test gezählt werden, s. auch https://www.who.int/news/item/20-01-2... Ebenso sollte dabei sichergestellt werden, dass mehrfach getestete Personen nicht jedes Mal als neuer „Fall“ gezählt werden? Was haben Sie unternommen, um zu verhindern, dass gesunde und Falsch-positiv geteste Bürger und Bürgerinnen nicht unschuldig in Quarantäne sein mussten? Frage 11: Wie ist Ihre Position bezüglich der zusätzlichen Einführung von Schnelltests auf die Ermittlung des Infektionsgeschehens? Setzen Sie sich dafür ein, dass die negativ Getesteten in den Schnelltests ebenfalls zahlenmäßig erfasst werden sowie die Kombination aus positivem Schnelltest und negativem PCR-Test dann nicht als „positiv“ in den Statistiken auftaucht bzw. bei beiden Tests „positiv“ nur einmal als „positiv“ gewertet wird (analog zu Frage 8)? Frage 12. Bitte teilen Sie uns mit, ob und wenn ja, ab wann Sie davon ausgingen, dass asymptomatisch positiv Getestete ansteckend sind, also das Virus SARS-CoV-2 weitergeben können? Bitte nennen Sie uns hierzu die wissenschaftlichen zugänglichen Quellen. Welchen Einfluss hatte die am 20.11.2020 publizierte Studie aus Wuhan, China, mit etwa 10 Millionen Teilnehmern auf Ihre Einschätzung, welche keine Hinweise fand, dass die identifizierten asymptomatischen positiven Fälle infektiös waren? siehe auch: https://www.nature.com/articles/s4146... Frage 13: Was haben Sie unternommen, damit bei den Testungen auch nach anderen Viren, beispielsweise Influenza, gesucht und auch darauf getestet wurde? ... Ohne freundliche Grüße Dr. Jörg Heuser Anfragenr: 204334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204334/ Postanschrift Dr. Jörg Heuser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Fragen rund um Corona Sehr geehrter Herr Dr. Heuser, nach den Regelungen des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) …
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Betreff
Fragen rund um Corona
Datum
6. Juli 2021 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Heuser, nach den Regelungen des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) haben Sie grundsätzlich ein Recht auf Informationen, die bei unserer Behörde vorliegen. In Ihrer Mail vom 12.6. geben Sie Ihre Meinung zu einigen Themen kund bzw. stellen Fragen. Der Großteil diese Fragen werden allerdings von den Regelungen des LTranspG nicht erfasst, es sind also keine Fragen, die als Auskunftsersuchen zu werten sind, und daher bitten wir um Verständnis, wenn wir diese nicht beantworten können. Hier handelt es sich um Themen, zu denen es schlicht in unserem Haus keine Informationen gibt oder bei denen es um persönliche Ansichten geht. Im Einzelnen: a) Kein Auskunftsbegehren auf eine Information erkennbar. b) Kein Auskunftsbegehren auf eine Information erkennbar. 1) Hier liegen keine Informationen vor. 2) Siehe 1, hier liegen keine Informationen vor. Ggf. finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes (RKI) www.rki.de<http://www.rki.de> die entsprechenden Informationen. 3) Dieses Thema gehört nicht zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes Mainz. Hier liegen also keine Informationen vor. 4) Siehe 3. 5) Siehe 3, ggf. finden Sie entsprechende Ausführungen beim RKI. 6) Dieses Thema gehört nicht zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes Mainz. Hier liegen keine Informationen vor. Ggf. finden Sie entsprechende Ausführungen beim RKI. 7) Hier liegen keine Informationen vor. 8) Hier liegen keine Informationen vor. 9) Hier liegen keine Informationen vor. 10) Persönliche Ansichten werden von den Regelungen des LTranspG nicht erfasst. 11) Die Darlegung persönlicher Positionen werden von den Regelungen des LTranspG nicht erfasst. Personen, die positiv getestet sind, werden namentlich mit Adresse und Geb.-Datum erfasst, um Dopplungen zu vermeiden. 12) Die Viruslast ist kurz vor dem Auftritt der Symptomatik am höchsten. Weitere Informationen liegen nicht vor. 13) Nach anderen Viren wurde nicht getestet, also liegen keine Informationen dazu vor. Mit freundlichen Grüßen

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Dr. Jörg Heuser
AW: Fragen rund um Corona [#204334] "Der Großteil diese Fragen werden allerdings von den Regelungen des LTran…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
Dr. Jörg Heuser
Betreff
AW: Fragen rund um Corona [#204334]
Datum
17. Juli 2021 10:26
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
"Der Großteil diese Fragen werden allerdings von den Regelungen des LTranspG nicht erfasst, es sind also keine Fragen, die als Auskunftsersuchen zu werten sind, und daher bitten wir um Verständnis, wenn wir diese nicht beantworten können. Hier handelt es sich um Themen, zu denen es schlicht in unserem Haus keine Informationen gibt oder bei denen es um persönliche Ansichten geht." und ansonsten: "Hier liegen keine Informationen vor." oder sie behaupten Dinge die unhaltbar sind, weil sie nicht mal Studien oder gar Metastudien nennen können bzw. keine Quellen angeben/nennen außer mal nebulös hinzuweisen auf: "ggf. finden Sie entsprechende Ausführungen beim RKI" "Dieses Thema gehört nicht zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes Mainz. Hier liegen keine Informationen vor. Ggf. finden Sie entsprechende Ausführungen beim RKI." Das ist schlicht eine Unverschämtheit! Diese Fragen sind von größter Bedeutung und Sie blocken einfach ab ohne im Ansatz Informationen zu liefern... aber schicken auf dieser absolut hauchdünnen Basis Tausende von gesunden Menschen grundlos in Quarantäne oder ähnliches. Für die folgende Behauptung bitte mal eine seriöse studienbelegte Quelle liefern: "Die Viruslast ist kurz vor dem Auftritt der Symptomatik am höchsten. Weitere Informationen liegen nicht vor." SCHÄMEN SIE SICH NICHT - die Bevölkerung so für dumm zu verkaufen? Dr. Jörg Heuser Anfragenr: 204334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204334/