Infektionszahlen in Kindertagesstätten - Meldewesen

über eine Anfrage habe ich erfahren, dass dem Ministerium keine bekannten Fälle zu Ansteckungen mit den Coronavirus in den Kindertagesstätten bekannt sind. Aus der Praxis und aus meiner eigenen Einrichtung sind aber bereits positive Ansteckungsgeschehen vorgekommen und bekannt.

Daher möchte ich gerne wissen, ob und wie das Ministerium von Ansteckungen in Kindertagesstätten erfährt? Werden Daten hierzu überhaupt weitergegeben?

Denn, obwohl es positive Infektionsfälle in den Einrichtungen gibt, wird weiterhin von keinen positiven Gesprochen.
Ggf. möchte ich Sie bitten eine Übersicht der aktuell gemeldeten Infektionszahlen im Bereich der Kindertagesstätten übersenden.

Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung. Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: über eine Anfrage…
An Zentrum Bayern Familie und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionszahlen in Kindertagesstätten - Meldewesen [#205046]
Datum
5. Dezember 2020 09:43
An
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
über eine Anfrage habe ich erfahren, dass dem Ministerium keine bekannten Fälle zu Ansteckungen mit den Coronavirus in den Kindertagesstätten bekannt sind. Aus der Praxis und aus meiner eigenen Einrichtung sind aber bereits positive Ansteckungsgeschehen vorgekommen und bekannt. Daher möchte ich gerne wissen, ob und wie das Ministerium von Ansteckungen in Kindertagesstätten erfährt? Werden Daten hierzu überhaupt weitergegeben? Denn, obwohl es positive Infektionsfälle in den Einrichtungen gibt, wird weiterhin von keinen positiven Gesprochen. Ggf. möchte ich Sie bitten eine Übersicht der aktuell gemeldeten Infektionszahlen im Bereich der Kindertagesstätten übersenden. Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205046/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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