Sehr geehrte Frau Reppert,
wir nehmen Bezug auf Ihre o.a. Anfrage auf Informationszugang vom 25. September 2020.
Bitte entschuldigen Sie unsere etwas verspätete Antwort. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis und teilen Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mit:
Eine vergleichende Einschätzung des Risikos für Infektionen mit den von Ihnen genannten Viren ist nicht möglich, da das Infektionsrisiko von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig ist (z.B. Übertragbarkeit, Übertragungsweg, Art, Dauer und Häufigkeit der Exposition, Vorerkrankungen des Patienten/der Patientin; Präventionsmaßnahmen (z.B. Impfungen).
Nähere Informationen zu einigen der von Ihnen genannten Viren finden Sie auf der RKI-Internetseite oder auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:
* Influenza (H3N2; H1N1):
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Influenza_saisonal.html
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html
* Enterovirus
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Enteroviren/Enteroviren.html?cms_box=1&cms_current=Enteroviren&cms_lv2=2398556
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Enteroviren/Kompendium.html
* Adenovirus
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Adenoviren/Adenoviren.html?cms_box=1&cms_current=Adenovirus-Infektionen&cms_lv2=2393450
https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/adenoviren/
* SARS-Cov2
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html?cms_box=1&cms_current=COVID-19+%28Coronavirus+SARS-CoV-2%29&cms_lv2=13490882
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Möglicherweise liefert Ihnen die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen" einen weiteren Anhaltspunkt für Ihre Fragestellung. Nach der genannten Verordnung ("Biostoffverordnung") werden "Biostoffe", u.a. Viren, in 4 verschiedene Risikogruppen eingeordnet (
https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/index.html; siehe §3). Außerdem erfolgt die Einstufung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Beratung mit dem Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Dieser Ausschuss ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtet und gibt die Technischen Regeln für Biostoffe (TRBA) heraus. In den TRBA lässt sich nachlesen, in welcher Risikogruppe ein bestimmter biologischen Arbeitsstoff, z B. ein Virus, eingestuft ist. Demnach ist die Virusart "Influenza-A-Virus" etwa in die Risikogruppe 2 eingestuft, während der Subtyp "Influenza-A-Virus A/New York/1/18 (H1N1) (Spanische Grippe 1918)" der Risikogruppe 3 zugeordnet wird. Die Virusfamilie "Adenoviridae (oder Adenoviren)" wird ferner z.B. in die Risikogruppe 2 eingestuft und für die verschiedenen Virusarten der Gattung "Enterovirus" ergeben sich Einstufungen in Risikogruppe 2 oder 3. Was SARS-CoV-2 betrifft, so hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) dieses in die Risikogruppe 3 eingestuft (siehe hierzu den entsprechenden Beschluss unter
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/pdf/SARS-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=12).
Hierzu ist jedoch hervorzuheben, dass diese Einstufungen im Sinne von § 3 Biostoffverordnung vor dem besonderen Hintergrund und Zweck des Arbeitsschutzes von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit diesen Viren in Kontakt kommen, erfolgen.
Weitergehende amtliche Informationen im Sinne von §§ 1 ,2 Nr.1 IFG liegen dem Robert Koch-Institut zu den von Ihnen begehrten Informationen nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen