Inferktionswahrscheinlichkeiten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bitte senden Sie mir eine Einschätzung des jeweiligen Infektionsrisiko mit folgenden Virenstämmen in absteigender Reihenfolge

H3N2
H1N1
Rhinovirus
Enterovirus
Adenovirus
Bocavirus
SARS-Cov2

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
Inferktionswahrscheinlichkeiten [#197841]
Datum
25. September 2020 20:20
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir eine Einschätzung des jeweiligen Infektionsrisiko mit folgenden Virenstämmen in absteigender Reihenfolge H3N2 H1N1 Rhinovirus Enterovirus Adenovirus Bocavirus SARS-Cov2 Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 197841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197841/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Cornelia Reppert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 25.09.2020 Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.09.2020
Datum
28. September 2020 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-178. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
IFG-Anfrage (Az.: 2020-178) - Infektionswahrscheinlichkeiten [#197841] Sehr geehrte Frau Reppert, wir nehmen Bez…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
IFG-Anfrage (Az.: 2020-178) - Infektionswahrscheinlichkeiten [#197841]
Datum
28. Oktober 2020 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Reppert, wir nehmen Bezug auf Ihre o.a. Anfrage auf Informationszugang vom 25. September 2020. Bitte entschuldigen Sie unsere etwas verspätete Antwort. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis und teilen Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mit: Eine vergleichende Einschätzung des Risikos für Infektionen mit den von Ihnen genannten Viren ist nicht möglich, da das Infektionsrisiko von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig ist (z.B. Übertragbarkeit, Übertragungsweg, Art, Dauer und Häufigkeit der Exposition, Vorerkrankungen des Patienten/der Patientin; Präventionsmaßnahmen (z.B. Impfungen). Nähere Informationen zu einigen der von Ihnen genannten Viren finden Sie auf der RKI-Internetseite oder auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: * Influenza (H3N2; H1N1): https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Influenza_saisonal.html https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html * Enterovirus https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Enteroviren/Enteroviren.html?cms_box=1&cms_current=Enteroviren&cms_lv2=2398556 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Enteroviren/Kompendium.html * Adenovirus https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Adenoviren/Adenoviren.html?cms_box=1&cms_current=Adenovirus-Infektionen&cms_lv2=2393450 https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/adenoviren/ * SARS-Cov2 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html?cms_box=1&cms_current=COVID-19+%28Coronavirus+SARS-CoV-2%29&cms_lv2=13490882 https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html Möglicherweise liefert Ihnen die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen" einen weiteren Anhaltspunkt für Ihre Fragestellung. Nach der genannten Verordnung ("Biostoffverordnung") werden "Biostoffe", u.a. Viren, in 4 verschiedene Risikogruppen eingeordnet (https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/index.html; siehe §3). Außerdem erfolgt die Einstufung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Beratung mit dem Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS). Dieser Ausschuss ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtet und gibt die Technischen Regeln für Biostoffe (TRBA) heraus. In den TRBA lässt sich nachlesen, in welcher Risikogruppe ein bestimmter biologischen Arbeitsstoff, z B. ein Virus, eingestuft ist. Demnach ist die Virusart "Influenza-A-Virus" etwa in die Risikogruppe 2 eingestuft, während der Subtyp "Influenza-A-Virus A/New York/1/18 (H1N1) (Spanische Grippe 1918)" der Risikogruppe 3 zugeordnet wird. Die Virusfamilie "Adenoviridae (oder Adenoviren)" wird ferner z.B. in die Risikogruppe 2 eingestuft und für die verschiedenen Virusarten der Gattung "Enterovirus" ergeben sich Einstufungen in Risikogruppe 2 oder 3. Was SARS-CoV-2 betrifft, so hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) dieses in die Risikogruppe 3 eingestuft (siehe hierzu den entsprechenden Beschluss unter https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ABAS/pdf/SARS-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=12). Hierzu ist jedoch hervorzuheben, dass diese Einstufungen im Sinne von § 3 Biostoffverordnung vor dem besonderen Hintergrund und Zweck des Arbeitsschutzes von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit diesen Viren in Kontakt kommen, erfolgen. Weitergehende amtliche Informationen im Sinne von §§ 1 ,2 Nr.1 IFG liegen dem Robert Koch-Institut zu den von Ihnen begehrten Informationen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen