Inflationsausgleich

Bekommen Pensionäre in NRW auch noch einen inflationsausgleich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Be…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inflationsausgleich [#282232]
Datum
21. Juni 2023 19:09
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bekommen Pensionäre in NRW auch noch einen inflationsausgleich?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282232/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Ihre Anfrage Nr. 282232 Sehr << Antragsteller:in >> um den Gleichklang im öffentlichen Dienst zu wah…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 282232
Datum
26. Juni 2023 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> um den Gleichklang im öffentlichen Dienst zu wahren, erfolgt in der Praxis eine Anpassung der Bezüge der Landesbeamtinnen und Landesbeamten in der Regel im zeitlichen Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Die letzte Tarifeinigung gab es im November 2021 - mit einer Laufzeit des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) von 24 Monaten bis zum 30. September 2023. Sobald das Tarifergebnis für die neue Tarifrunde (voraussichtlich im November/ Dezember 2023) vorliegt, wird das Land als Dienstherr prüfen, ob und in welchem Umfang das Tarifergebnis systemgerecht und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, sowie die Versorgungsberechtigten des Landes übertragen werden kann. Mit freundlichen Grüßen