Inflationsausgleich

Wieso habe ich als Selbstständiger Freiberufler keinen Anspruch auf den steuerfreien Inflationsausgleich?
Wir reden doch immer von Gleichberechtigung. Auch ich bin Steuerzahler und habe private mehrausgaben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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Dirk Köppe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso habe ich als Selbstständiger Fr…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Dirk Köppe
Betreff
Inflationsausgleich [#272816]
Datum
11. März 2023 21:05
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso habe ich als Selbstständiger Freiberufler keinen Anspruch auf den steuerfreien Inflationsausgleich? Wir reden doch immer von Gleichberechtigung. Auch ich bin Steuerzahler und habe private mehrausgaben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dirk Köppe Anfragenr: 272816 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272816/ Postanschrift Dirk Köppe << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dirk Köppe
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 11. März 2023 Sehr geehrter Herr Köppe, anliegende…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 11. März 2023
Datum
21. März 2023 06:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Köppe, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrter Herr Köppe, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Das für IF…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Inflationsausgleich [#272816]
Datum
24. März 2023 08:37
Status
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Sehr geehrter Herr Köppe, vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Das für IFG-Anträge zuständige Referat hat uns gebeten Ihnen zu antworten. Die Inflationsausgleichsprämie ist keine staatliche Leistung, sondern eine Leistung der Arbeitgeber, welche der Staat in Form der Steuerbefreiung des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz unterstützt, um in der gegenwärtigen Situation die drohende Lohn-Preis-Spirale abzumildern und die Tarifparteien in Gehaltsverhandlungen zu ermutigen, das Instrument der Einmalzahlung zu nutzen. Insofern handelt es sich um eine Maßnahme, die ausschließlich im Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer wirkt. Das BMF ist hinsichtlich der Entlastung von Selbständigen nicht untätig. Die Entlastungspakete umfassen insgesamt fast 300 Milliarden Euro. Viele dieser Entlastungen gelten auch für Selbständige. Zu nennen sind hier unter anderem die Anpassung der Steuerlast an die Inflation und die verbesserte Homeoffice-Pauschale. Alle Entlastungen im Überblick können Sie unter diesem Link<https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/Damit-koennt-ihr-rechnen/damit-koennt-ihr-rechnen.html> finden. Gern können Sie sich bezüglich weiterer Unterstützungsleistungen für Unternehmen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wenden: Mit freundlichen Grüßen,