Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816)

da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie.

Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt.

Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Lutz Hornung
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da mir die Kassenär…
An Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Details
Von
Lutz Hornung
Betreff
Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260764]
Datum
13. Oktober 2022 08:48
An
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie. Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt. Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung Anfragenr: 260764 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260764/
Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung

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