Informatikunterricht in Schleswig-Holstein

An wie vielen Schulen in Schleswig-Holstein wird Unterricht in Informatik angeboten? Wenn möglich gerne auch nach Klassenstufen aufgeschlüsselt. Plant das Ministerium für Bildung und Berufsbildung Schleswig-Holstein diese Zahl künftig zu erhöhen und wie? Sind Fachanforderungen für Informatik in Planung oder findet der Unterricht weiterhin nach Lehrplan von 2002 statt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2017
  • Frist
    18. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
Daniel Mäckelmann
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An wie vie…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Daniel Mäckelmann
Betreff
Informatikunterricht in Schleswig-Holstein [#21563]
Datum
19. Mai 2017 15:26
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An wie vielen Schulen in Schleswig-Holstein wird Unterricht in Informatik angeboten? Wenn möglich gerne auch nach Klassenstufen aufgeschlüsselt. Plant das Ministerium für Bildung und Berufsbildung Schleswig-Holstein diese Zahl künftig zu erhöhen und wie? Sind Fachanforderungen für Informatik in Planung oder findet der Unterricht weiterhin nach Lehrplan von 2002 statt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Mäckelmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Mäckelmann
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ihre Anfrage Nr. 21563 Sehr geehrter Herr Mäckelmann, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage Nr. 21563. Mit fre…
Sehr geehrter Herr Mäckelmann, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage Nr. 21563. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Mäckelmann
AW: Ihre Anfrage Nr. 21563 [#21563] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informatik…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Daniel Mäckelmann
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. 21563 [#21563]
Datum
25. Juni 2017 21:38
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Informatikunterricht in Schleswig-Holstein“ vom 19.05.2017 (#21563) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Mäckelmann Anfragenr: 21563 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Daniel Mäckelmann

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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrter Herr Mäckelmann, Ihre Fragen vom 22. Mai 2017 beantworte ich wie folgt: Im Schuljahr 2016/17 erhal…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IZG-SH zum Informatikunterricht in Schleswig-Holstein
Datum
26. Juni 2017 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mäckelmann, Ihre Fragen vom 22. Mai 2017 beantworte ich wie folgt: Im Schuljahr 2016/17 erhalten die Schülerinnen und Schüler an 286 Schulen ein Angebot in Informatik. Nach Schularten und Jahrgangsstufen aufgeschlüsselt gibt es in 823 Jahrgangsstufen ein Informatikangebot. <<E-Mail-Adresse>> Eine Ausweitung dieser Zahl ist wünschenswert; daher bietet das Land eine Weiterbildungsmaßnahme in Informatik an, um zusätzliche Lehrkräfte zu qualifizieren. Der Unterricht findet derzeit nach dem Lehrplan Informatik aus dem Jahre 2002 und nach dem Lehrplan Angewandte Informatik aus dem Jahre 2010 statt. Die Lehrpläne aller Fächer werden sukzessive durch Fachanforderungen ersetzt. Daher sind auch Fachanforderungen in Informatik/Angewandte Informatik in Planung. Mit freundlichem Gruß