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Information am Schwimmbecken für zahlende Bäderbesucher*innen

Wie werden zahlende Bäderbesucher*innen darüber informiert, welche Wasserfläche/ Bahnen sie nutzen dürfen ohne Gefahr zu laufen, dass ihnen plötzlich ohne Vorwarnung Trainer*innen, Kursteilnehmer*innen, Vereinssportler*innen in den Rücken springen, schwimmen und planschen?
Anders: Wie wird auf Kurs/ Vereins/ sonstige Nutzung hingewiesen?
Bitte für jedes Bad die Informationsweise (persönliche Ansprache durch Personal, Schilder o.ä.) listen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information am Schwimmbecken für zahlende Bäderbesucher*innen [#231978]
Datum
29. Oktober 2021 09:51
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie werden zahlende Bäderbesucher*innen darüber informiert, welche Wasserfläche/ Bahnen sie nutzen dürfen ohne Gefahr zu laufen, dass ihnen plötzlich ohne Vorwarnung Trainer*innen, Kursteilnehmer*innen, Vereinssportler*innen in den Rücken springen, schwimmen und planschen? Anders: Wie wird auf Kurs/ Vereins/ sonstige Nutzung hingewiesen? Bitte für jedes Bad die Informationsweise (persönliche Ansprache durch Personal, Schilder o.ä.) listen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231978/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
AW: Iformation am Schwimmbecken für zahlende Bäderbesucher*innen [#231978] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätig…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
AW: Iformation am Schwimmbecken für zahlende Bäderbesucher*innen [#231978]
Datum
3. November 2021 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, #231978. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Iformation am Schwimmbecken für zahlende Bäderbesucher*innen [#231978] Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Iformation am Schwimmbecken für zahlende Bäderbesucher*innen [#231978]
Datum
14. Dezember 2021 19:21
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information am Schwimmbecken für zahlende Bäderbesucher*innen“ vom 29.10.2021 (#231978) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231978/

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Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in wie schon in unserer Antwort zu Ihrer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz #231976 erl…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Information am Schwimmbecken für zahlende Bäderbesucher*innen [#231978]
Datum
21. Dezember 2021 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie schon in unserer Antwort zu Ihrer Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz #231976 erläutert, ist auf unserer Website www.berlinerbaeder.de auf den jeweiligen Seiten der Bäder immer angegeben, zu welchen Zeiten das öffentliche Schwimmen mit eingeschränkter Wasserfläche stattfindet. Die Einschränkungen der Wasserfläche für die Öffentlichkeit beziehen sich jeweils auf die Nutzung eines Teils der zur Verfügung stehenden Wasserfläche durch Schulen, Vereine oder Kurse. Alle Kundinnen und Kunden können also vor dem Ticketkauf nachsehen, ob die Wasserfläche im jeweiligen Bad zur Zeit ihres Schwimmbadbesuchs eingeschränkt sein wird. Da die Bahnbelegungen gerade jetzt in Pandemiezeiten ständig an die Hygieneanforderungen angepasst werden, kann sich der Umfang der Einschränkungen (Anzahl der anderweitig genutzten Bahnen) immer wieder ändern. Deshalb ist es uns derzeit leider nicht möglich, verlässliche konkrete Bahnbelegungspläne auf unserer Website einzustellen, sondern nur den Hinweis, ob die Wasserfläche eingeschränkt ist oder nicht. Die Seiten der einzelnen Bäder finden Sie auf unserer Website unter: https://www.berlinerbaeder.de/baeder/... Die Bahnen für Vereine, Schulschwimmen oder Kurse sind durch Leinen vom Rest der Wasserfläche, der für das öffentliche Schwimmen zur Verfügung steht, abgetrennt, so dass es in der Regel nicht vorkommt, dass unseren Kund:innen plötzlich ohne Vorwarnung Trainer*innen, Kursteilnehmer*innen oder Vereinssportler*innen in den Rücken springen, schwimmen und planschen. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.