Information Ausgabe durch Grundschule
Anfrage an:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Der Leitung unser Grundschule verweigert sich Information zu teilen aufgrund von DSGVO, auch wenn dies nicht um spezifische Personnen handelt. Z.<< Antragsteller:in >> Krankenstandhöhe allegemein für die Gesammte Schule. Uns wird auch gesagt, dass eine Liste Schulpersonal auch aufgrund DSGVO nicht zu verfügung gestellt kann. Ich möchte gerne wissen welche Gesetz(e) regelt in Berlin was der Schulleitung mitteilen darf und muss.
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Datum13. Dezember 2023
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16. Januar 2024
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