Information Bankfachwirt Titel —> Bachelor

aus welchem Grund verleiht sie IHK München im Gegensatz zu so gut wie alle anderen IHK’s nicht den Titel Bachelor Professional?

Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das?

Zusätzlich besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit seinen Meisterabschluss nach DQR Stufe 6 auf den Titel Bachelor Professional übertragen zu lassen.
Diese Möglichkeit würde ich sehr gern nutzen und möchte bitte wissen wer hierfür zuständig ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Industrie- und Handelskammer München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information Bankfachwirt Titel —> Bachelor [#255546]
Datum
25. Juli 2022 23:06
An
Industrie- und Handelskammer München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus welchem Grund verleiht sie IHK München im Gegensatz zu so gut wie alle anderen IHK’s nicht den Titel Bachelor Professional? Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das? Zusätzlich besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit seinen Meisterabschluss nach DQR Stufe 6 auf den Titel Bachelor Professional übertragen zu lassen. Diese Möglichkeit würde ich sehr gern nutzen und möchte bitte wissen wer hierfür zuständig ist.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255546/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zusätzlich Bitte ich noch alle Unterlagen zur Verdügung zu stellen, die zur Entsch…
An Industrie- und Handelskammer München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information Bankfachwirt Titel —> Bachelor [#255546]
Datum
25. Juli 2022 23:14
An
Industrie- und Handelskammer München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zusätzlich Bitte ich noch alle Unterlagen zur Verdügung zu stellen, die zur Entscheidung geführt haben, dass in München nicht der Titel Bachelor Professional verliehen wird. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 255546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255546/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information Bankfachwirt Titel —> Bachelor“…
An Industrie- und Handelskammer München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information Bankfachwirt Titel —> Bachelor [#255546]
Datum
30. August 2022 08:48
An
Industrie- und Handelskammer München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information Bankfachwirt Titel —> Bachelor“ vom 25.07.2022 (#255546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Industrie- und Handelskammer München
Sehr << Antragsteller:in >> bitte verzeihen Sie die späte Rückmeldung. Aufgrund eines Sicherheitsvorf…
Von
Industrie- und Handelskammer München
Betreff
Antw: Information Bankfachwirt Titel —> Bachelor [#255546]
Datum
8. September 2022 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> bitte verzeihen Sie die späte Rückmeldung. Aufgrund eines Sicherheitsvorfalles war der E-Mail-Verkehr mit der Industire- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) leider nicht möglich. Gegenständlich greift die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München schon deshalb nicht, weil der Anwendungsbereich nicht eröffnet ist (vgl. § 1 Informationsfreiheitssatzung). Die IHKn sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Dennoch geben wir Ihnen natürlich gern Auskunft. Die Abschlussbezeichnung "Bachelor Professional (...)" darf gem. §§ 53, 53a i. V. m. § 53c Abs. 4 S. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nur führen, wer 1. die Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder 2. die Prüfung einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung auf der Grundlage bundes- oder landesrechtlicher Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat. In der Folge muss eine entsprechende Bundesverordnung existieren (s. beispielhaft in Anlage die Verordnung zu den Bilanzbuchhaltern) und nach dieser der Abschluss erfolgreich absolviert werden. Wie Sie der ebenfalls anhängenden aktuellen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin (VO) entnehmen können, sieht diese keine Abschlussbezeichnung "Bachelor Professional (...)" vor. In der Folge führt die erfolgreich abgelegte Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin (§ 1 Abs. 3 VO), nicht aber zur Abschlussbezeichnung "Bachelor Professional (...)". Ob in Zukunft dahingehend eine neue Bundesverordnung erlassen wird und wenn ja, wann, können wir nicht abschätzen oder gar beeinflussen. Mit Bestehen der Prüfung stellen wir Zeugnisse aus. Diese enthalten einen Hinweis über die DQR-Zuordnung. Aus der Zuordnung geht hervor, dass bestimmte Abschlüsse gleichwertig aber nicht gleichartig sind. Ansprüche gehen aus der Zuordnung nicht hervor. Ihnen wünschen wir viel Erfolg für Ihre Prüfung und hoffen, Ihre Anfrage nachvollziehbar beantwortet zu haben. Freundliche Grüße