Information bezüglich UdSSR-Renten in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS)

Deutsche Rentenversicherung Bund ist Vollmitglied in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS).

Welche Informationen hat Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) bezüglich UdSSR-Renten nach 1991?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Deutsche Rentenversicherung Bund ist …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information bezüglich UdSSR-Renten in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) [#291593]
Datum
3. November 2023 10:01
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Deutsche Rentenversicherung Bund ist Vollmitglied in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS). Welche Informationen hat Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) bezüglich UdSSR-Renten nach 1991?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291593/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007- 48/2023 (Bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf In…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG-Antrag: Information bezüglich UdSSR-Renten in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) [#291593]
Datum
6. November 2023 14:41
Status
Warte auf Antwort
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5,5 KB


Unser Az. 3070-333-007- 48/2023 (Bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 03.11.2023 ist im Dezernat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007- 48/2023 (Bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Antrag a…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
IFG-Antrag: Information bezüglich UdSSR-Renten in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) [#291593]
Datum
22. November 2023 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,5 KB


Unser Az. 3070-333-007- 48/2023 (Bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Antrag auf Informationszugang vom 03.11.2023 hin teilen wir Ihnen im Rahmen von §§ 1 und 7 IFG mit, dass bei der Deutschen Rentenversicherung Bund amtliche Informationen zu den von Ihnen angegebenen Themenkomplexen nicht vorhanden sind. Die DRV Bund ist in der Tat Mitglied der Internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS). Diese verfügt über mehr als 320 Mitgliedinstitutionen aus über 160 Ländern. Ob und inwieweit die IVSS über Informationen bezüglich UdSSR-Renten nach 1991 verfügt, vermag die DRV Bund auch als Mitglied nicht zu beantworten. Die Verwaltung der IVSS (inklusive Mitgliederbetreuung) wird vom Generalsekretariat übernommen. IVSS-Generalsekretariat 4 route des Morillons Case postale 1 CH-1211 Genf 22 Schweiz T: +41 22 799 66 17 F: +41 22 799 85 09 <<E-Mail-Adresse>> Gebühren und Auslagen werden im vorliegenden Fall nicht erhoben (§ 10 IFG in Verbindung mit § 2 der Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen