Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 LFGB
Anfrage an:
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
- die Anzahl der in 2018 und 2019 durchgeführten Lebensmittel-/Hygienekontrollen in Lebensmittelverarbeitenden, sowie geschäftsmässig vertreibenden Betrieben im Donnersbergkreis
- die Anzahl der Beanstandungen
- eine Liste der Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz der Gesundheit, dem Schutz der Verbraucher vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist ( § 40 Abs. 1a Nr.2 LFGB )
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum16. April 2019
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18. Mai 2019
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