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Information über Einschränkungen für die Öffentlichkeit während einzelner Zeitfenster

Wo können zahlende Bäderbesucher*innen sehen, ob und wenn ja, in welchem Umfang Wasserfläche eingeschränkt nutzbar ist?

Bitte für jedes Bad einen entsprechenden LInk und die Information, wo diese Information vor dem Kauf eines Tickets ersichtlich ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information über Einschränkungen für die Öffentlichkeit während einzelner Zeitfenster [#231976]
Datum
29. Oktober 2021 09:47
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo können zahlende Bäderbesucher*innen sehen, ob und wenn ja, in welchem Umfang Wasserfläche eingeschränkt nutzbar ist? Bitte für jedes Bad einen entsprechenden LInk und die Information, wo diese Information vor dem Kauf eines Tickets ersichtlich ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231976/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Bäderbetriebe
Herzliche Grüße,
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
WG: Information über Einschränkungen für die Öffentlichkeit während einzelner Zeitfenster [#231976]
Datum
3. November 2021 12:57
Status
Warte auf Antwort
Herzliche Grüße,
Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsges…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
WG: Information über Einschränkungen für die Öffentlichkeit während einzelner Zeitfenster [#231976]
Datum
3. November 2021 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, #231976. Ihre Anfrage ist in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information über Einschränkungen für die Öffen…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Information über Einschränkungen für die Öffentlichkeit während einzelner Zeitfenster [#231976]
Datum
14. Dezember 2021 19:20
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information über Einschränkungen für die Öffentlichkeit während einzelner Zeitfenster“ vom 29.10.2021 (#231976) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231976/
Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in auf unserer Website www.berlinerbaeder.de ist auf den jeweiligen Seiten der Bäder immer ang…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Information über Einschränkungen für die Öffentlichkeit während einzelner Zeitfenster [#231976]
Datum
21. Dezember 2021 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf unserer Website www.berlinerbaeder.de ist auf den jeweiligen Seiten der Bäder immer angegeben, zu welchen Zeiten das öffentliche Schwimmen mit eingeschränkter Wasserfläche stattfindet. Hier können alle Kundinnen und Kunden vor dem Ticketkauf nachsehen. Da die Bahnbelegungen gerade jetzt in Pandemiezeiten ständig an die Hygieneanforderungen angepasst werden, kann sich der Umfang der Einschränkungen (Anzahl der anderweitig genutzten Bahnen) immer wieder ändern. Deshalb ist es uns derzeit leider nicht möglich, verlässliche Bahnbelegungspläne auf unserer Website einzustellen. Die Seiten der einzelnen Bäder finden Sie auf unserer Website unter: https://www.berlinerbaeder.de/baeder/bad-suche/#/ Hier muss im Suchfeld auf der rechten Seite einfach nur der Name des gewünschten Bades eingegeben werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Ihre Antwortbezieht sich nur auf Online verfügbare I…
An Berliner Bäderbetriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Information über Einschränkungen für die Öffentlichkeit während einzelner Zeitfenster [#231976]
Datum
2. März 2022 08:30
An
Berliner Bäderbetriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Ihre Antwortbezieht sich nur auf Online verfügbare Informationen. Sie dürfen davon ausgehen, dass wir wissen, wie man Online an Informationen kommt. Vielen Dank dennoch für den Hinweis. Noch einmal konkret: Wie und vor allem wann werden Besucher*innen der Bäder vor Ort über Einschränkungen informiert. Bitte die Methoden der Information nennen Das "wann" bezieht sich auf den Zeitpunkt. Konkret: vor dem Lösen des Ticket oder erst in der Schwimmhalle? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231976/

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Berliner Bäderbetriebe
Sehr Antragsteller/in aufgrund der sich fortwährend ändernden Pandemieentwicklung werden derzeit auch die Bahnbel…
Von
Berliner Bäderbetriebe
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz: Information über Einschränkungen für die Öffentlichkeit während einzelner Zeitfenster [#231976]
Datum
28. März 2022 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aufgrund der sich fortwährend ändernden Pandemieentwicklung werden derzeit auch die Bahnbelegungen in den Bädern regelmäßig angepasst. Deshalb informieren wir zur Zeit vor allem digital, also auf unserer Website, darüber, ob das öffentliche Schwimmen mit eingeschränkter Wasserfläche stattfindet. Hier können sich die Besucher:innen vor ihrem Badbesuch informieren. Insbesondere im Hinblick auf den Ticketverkauf, der derzeit ebenfalls hauptsächlich online stattfindet, ist das unter den gegebenen Umständen am sinnvollsten. Durch die inzwischen zwar wieder erweiterten, aber im Vergleich zu früher (vor der Pandemie) immer noch eingeschränkten Besucherkontingente in den Bädern, muss kein Badegast Angst haben, nicht genügend Platz zum Schwimmen zu haben. Die durch Schulen oder Vereine belegten Bahnen sind in den zur Verfügung stehenden Kontingenten der einzelnen Bäder berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.