Information über Haushalt 2014

Auszug aus dem Einnahmen-/Ausgabenplan 2014 aus dem ersichtlich ist wie hoch die Einnahme durch die Hundesteuer ist und wofür diese ausgegeben wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Januar 2015
  • Frist
    24. Februar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mi…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information über Haushalt 2014 [#8441]
Datum
21. Januar 2015 09:00
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auszug aus dem Einnahmen-/Ausgabenplan 2014 aus dem ersichtlich ist wie hoch die Einnahme durch die Hundesteuer ist und wofür diese ausgegeben wurde.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrtAntragsteller/in Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Satzung für die Erhebung der Hunde…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
AW: Information über Haushalt 2014 [#8441]
Datum
22. Januar 2015 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Grundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth. Finanzwissenschaftlich gehört die Hundesteuer zu den örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern, die den Gemeinden nach Artikel 105 Absatz 2 Grundgesetz zustehen. Da die Hundesteuer eine echte Steuer im Sinn des § 3 Absatz 1 Abgabenordnung ist, setzt ihre Erhebung auch nicht eine besondere Leistung der Gemeinde voraus. Zudem müssen die Einnahmen aus der Hundesteuer nicht zweckgebunden werden. Mit der Erhebung der Hundesteuer werden neben fiskalischen besonders auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Ziel ist es dabei auch auf die Anzahl gehaltener Hunde und die damit verbundene Verschmutzung Einfluss zu nehmen. Wir hoffen sehr, dass wir Ihre Fragen ausreichend beantwortet haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 0911/974-1382 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen