Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
ich möchte Sie hiermit, anhand von drei Fallbeispielen, um eine allgemeine Information über den Kostenverlauf bei der Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung bitten. Dabei müssen alle Kraftfahrzeuge nicht zur Sicherheitsprüfung angemeldet werden.
1. Überziehung des HU-Termins um mehr als 2 bis zu 4 Monate
2. Überziehung des HU-Termins um mehr als 4 bis zu 8 Monate
3. Überziehung des HU-Termins um mehr als 8 Monate
Bitte teilen Sie mir hier insbesondere auch die Gesamtkosten inklusive der erhobenen Verwarn- und Bußgelder, die Postzustellungsgebühren und weitere Kosten, die von der Zulassungsbehörde bei einer Nachholung der Hauptuntersuchung innerhalb einer Frist von 14 Tagen, also regulär und ohne weitere Vorkommnisse, pünktlich abgewickelt wird.
Falls durch meine kleine Informationsanfrage Kosten ausgelöst werden sollten, bitte ich Sie vorab um eine kurze Information und verbleibe stets,
mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 201875
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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