Information über Verlustausgleiche, sowie Gewinn- und Verlustrechnung bei Beratungshilfe/ PKH

I. Informationen darüber, ob ein Verlustausgleiche zwischen den Einkunftsarten im Rahmen der Prozesskosten- und Beratungshilfe möglich und geboten ist (also beispielsweise zwischen Einkünften selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit)

II. Reicht die Vorlage des Einkommensteuerbescheids (nach ggf. § 4 III,IV Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) und/ oder eine eigene Gewinn-und Verlustrechnung nach EStG, auch wenn die Fahrtabrechnungen von 0,30 €/ km, Verpflegungskostenpauschalen in Höhe von mindestens 12 €/ Tag, Übernachtungskosten und andere Pauschalen den Gewinn unter die Eigenbeteiligungsmarke von 15 € für einen Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe drücken würde?

Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung der Angelegenheit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Dezember 2018
  • Frist
    29. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I. Informationen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information über Verlustausgleiche, sowie Gewinn- und Verlustrechnung bei Beratungshilfe/ PKH [#35303]
Datum
26. Dezember 2018 12:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Informationen darüber, ob ein Verlustausgleiche zwischen den Einkunftsarten im Rahmen der Prozesskosten- und Beratungshilfe möglich und geboten ist (also beispielsweise zwischen Einkünften selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit) II. Reicht die Vorlage des Einkommensteuerbescheids (nach ggf. § 4 III,IV Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) und/ oder eine eigene Gewinn-und Verlustrechnung nach EStG, auch wenn die Fahrtabrechnungen von 0,30 €/ km, Verpflegungskostenpauschalen in Höhe von mindestens 12 €/ Tag, Übernachtungskosten und andere Pauschalen den Gewinn unter die Eigenbeteiligungsmarke von 15 € für einen Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe drücken würde? Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung der Angelegenheit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Dezember 2018 in der Sie um Informationen zum …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Information über Verlustausgleiche, sowie Gewinn- und Verlustrechnung bei Beratungshilfe/ PKH [#35303] - BMJV-ID: [10248002]
Datum
8. Januar 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Dezember 2018 in der Sie um Informationen zum Verlustausgleich und zur Gewinn- und Verlustrechnung bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bitten. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Ihr Anliegen fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Aus Datenschutzgründen bzw. da uns Ihre explizite Einwilligung zur Weiterleitung nicht vorliegt, können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Telefon: 03018 682-0 Telefax: 03018 682-3260 <<E-Mail-Adresse>> Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information über Verlustausgleiche, sowie Gewi…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Information über Verlustausgleiche, sowie Gewinn- und Verlustrechnung bei Beratungshilfe/ PKH [#35303] - BMJV-ID: [10248002] [#35303]
Datum
29. Januar 2019 10:24
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information über Verlustausgleiche, sowie Gewinn- und Verlustrechnung bei Beratungshilfe/ PKH“ vom 26.12.2018 (#35303) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 29. Januar 2019, in der Sie um Informatio…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Information über Verlustausgleiche, sowie Gewinn- und Verlustrechnung bei Beratungshilfe/ PKH [#35303] [#35303] - BMJV-ID: [10698002]
Datum
30. Januar 2019 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht vom 29. Januar 2019, in der Sie um Informationen zum Verlustausgleich und zur Gewinn- und Verlustrechnung bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bitten. Wie auch schon in unserer Antwort-E-Mail vom 9. Januar 2019 weise ich Sie erneut darauf hin, dass Ihre E-Mail als Bürgeranfrage aufgefasst wurde, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Ihr Anliegen fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Aus Datenschutzgründen bzw. da uns Ihre explizite Einwilligung zur Weiterleitung nicht vorliegt, können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Telefon: 03018 682-0 Telefax: 03018 682-3260 <<E-Mail-Adresse>> Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen