Information über Verlustausgleiche, sowie Gewinn- und Verlustrechnung bei Beratungshilfe/ PKH
I. Informationen darüber, ob ein Verlustausgleiche zwischen den Einkunftsarten im Rahmen der Prozesskosten- und Beratungshilfe möglich und geboten ist (also beispielsweise zwischen Einkünften selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit)
II. Reicht die Vorlage des Einkommensteuerbescheids (nach ggf. § 4 III,IV Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) und/ oder eine eigene Gewinn-und Verlustrechnung nach EStG, auch wenn die Fahrtabrechnungen von 0,30 €/ km, Verpflegungskostenpauschalen in Höhe von mindestens 12 €/ Tag, Übernachtungskosten und andere Pauschalen den Gewinn unter die Eigenbeteiligungsmarke von 15 € für einen Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe drücken würde?
Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung der Angelegenheit.
Information nicht vorhanden
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Datum26. Dezember 2018
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29. Januar 2019
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