Information über Billigkeitserlasse über die Rückforderung von Kindergeld

Anfrage an: Familienkasse Nord

Wir beschäftigten uns mit der Rückforderung von zu Unrecht ausgezahltem Kindergeld gemäß § 37 II AO.

Bitte senden Sie uns Angaben darüber zu, wie häufig hinsichtlich dieser Rückforderung (1) Anträge auf Billigkeitserlass gemäß § 227 AO gestellt wurden und (2) wie häufig diese abgelehnt bzw. (3) bewilligt wurden.

Bitte senden Sie uns zudem, sofern vorhanden, (4) Angaben darüber zu, in wie vielen Fällen das zu Unrecht gewährte Kindergeld auf Sozialleistungen nach dem SGB II angerechnet wurde.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen, detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln und eine Beantwortung der gebührenpflichtigen Anfrage vorerst nicht durchzuführen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2022
  • Frist
    2. November 2022
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Simon Rathgeber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir beschäftigten…
An Familienkasse Nord Details
Von
Simon Rathgeber
Betreff
Information über Billigkeitserlasse über die Rückforderung von Kindergeld [#259989]
Datum
30. September 2022 15:29
An
Familienkasse Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir beschäftigten uns mit der Rückforderung von zu Unrecht ausgezahltem Kindergeld gemäß § 37 II AO. Bitte senden Sie uns Angaben darüber zu, wie häufig hinsichtlich dieser Rückforderung (1) Anträge auf Billigkeitserlass gemäß § 227 AO gestellt wurden und (2) wie häufig diese abgelehnt bzw. (3) bewilligt wurden. Bitte senden Sie uns zudem, sofern vorhanden, (4) Angaben darüber zu, in wie vielen Fällen das zu Unrecht gewährte Kindergeld auf Sozialleistungen nach dem SGB II angerechnet wurde. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen, detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln und eine Beantwortung der gebührenpflichtigen Anfrage vorerst nicht durchzuführen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Rathgeber Anfragenr: 259989 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259989/
Mit freundlichen Grüßen Simon Rathgeber
Familienkasse Nord
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. September 2022 15:29
Status
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Simon Rathgeber
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#259989] Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Inf…
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Von
Simon Rathgeber
Betreff
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#259989]
Datum
29. November 2022 09:26
An
Familienkasse Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Informationsfreiheitsanfrage „Information über Billigkeitserlasse über die Rückforderung von Kindergeld“ vom 30.09.2022 (#259989) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Leider haben Sie die Frist um mittlerweile 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simon Rathgeber & Klara Lübbers
Familienkasse Nord
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Datum
29. November 2022 09:26
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Simon Rathgeber
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#259989] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanf…
An Familienkasse Nord Details
Von
Simon Rathgeber
Betreff
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#259989]
Datum
23. März 2023 10:50
An
Familienkasse Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information über Billigkeitserlasse über die Rückforderung von Kindergeld“ vom 30.09.2022 (#259989) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 142 Tage (!) überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte Sie hiermit ausdrücklich um eine Beantwortung der Anfrage per E-Mail. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, ist auch eine postalische Beantwortung an die angegebene Adresse möglich. Mit freundlichen Grüßen Simon Rathgeber
Familienkasse Nord
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Familienkasse Nord
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Betreff versteckt
Datum
23. März 2023 10:50
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Simon Rathgeber
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#259989] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanf…
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Von
Simon Rathgeber
Betreff
AW: Automatische Eingangsbestätigung – bitte nicht antworten. [#259989]
Datum
23. März 2023 10:51
An
Familienkasse Nord
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Information über Billigkeitserlasse über die Rückforderung von Kindergeld“ vom 30.09.2022 (#259989) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich bitte Sie hiermit ausdrücklich um eine Beantwortung der Anfrage per E-Mail. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, ist auch eine postalische Beantwortung an die untenstehende Adresse (Postanschrift) möglich. Mit freundlichen Grüßen Simon Rathgeber

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Familienkasse Nord
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Von
Familienkasse Nord
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. März 2023 10:52
Status
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