Information zu "Störfallbetrieben" im Landkreis Oberallgäu

Fragen an den Bereich "Umwelt und Natur | Immissionsschutz":

Als Störfallbetriebe werden Betriebe bezeichnet, für welche die Störfall-Verordnung (StörfallV, 12. BImSchV) Anwendung findet.
Es sind dies Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten, die in der Störfall-Verordnung vom Gesetzgeber definiert wurden.

Für einen Teil dieser Betriebe regelt der Gesetzgeber, dass sie die Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles informieren müssen.

Dazu heißt es in Drucksache 18/28863 den Bayerischen Landtags, unter
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0028863.pdf

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1. Wie viele Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen, gibt es in den einzelnen Landkreisen und Regierungsbezirken Bayerns?
[...]
Mit Stand 31.12.2022 gibt es im Oberallgäu : 2
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Mein Anliegen:

1) Bitte stellen Sie eine aktuelle Aufstellung der "Störfallbetriebe" im Oberallgäu zur Verfügung, inkl. der Information über "Betriebsbereiche der unteren und der oberen Klasse" (siehe §1 der 12. BImSchV).

2) Liegt Ihnen von jedem der "Störfallbetriebe" ein "schriftliches Konzept zur Verhinderung von Störfällen" (siehe §8 der 12. BImSchV) vor ?

3) Liegt Ihnen von jedem der "Störfallbetriebe" ein "Sicherheitsbericht" (siehe §9 der 12. BImSchV) vor ?

4) Haben Sie zu jedem der "Störfallbetriebe" ein "Überwachungssystem", sowie "Überwachungsplan und Überwachungsprogramm" (siehe §16 und §17 der 12. BImSchV) eingerichtet ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an den Bereich "Umwelt…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information zu "Störfallbetrieben" im Landkreis Oberallgäu [#302529]
Datum
8. März 2024 22:00
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an den Bereich "Umwelt und Natur | Immissionsschutz": Als Störfallbetriebe werden Betriebe bezeichnet, für welche die Störfall-Verordnung (StörfallV, 12. BImSchV) Anwendung findet. Es sind dies Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten, die in der Störfall-Verordnung vom Gesetzgeber definiert wurden. Für einen Teil dieser Betriebe regelt der Gesetzgeber, dass sie die Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles informieren müssen. Dazu heißt es in Drucksache 18/28863 den Bayerischen Landtags, unter https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0028863.pdf " [...] 1. Wie viele Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen, gibt es in den einzelnen Landkreisen und Regierungsbezirken Bayerns? [...] Mit Stand 31.12.2022 gibt es im Oberallgäu : 2 " Mein Anliegen: 1) Bitte stellen Sie eine aktuelle Aufstellung der "Störfallbetriebe" im Oberallgäu zur Verfügung, inkl. der Information über "Betriebsbereiche der unteren und der oberen Klasse" (siehe §1 der 12. BImSchV). 2) Liegt Ihnen von jedem der "Störfallbetriebe" ein "schriftliches Konzept zur Verhinderung von Störfällen" (siehe §8 der 12. BImSchV) vor ? 3) Liegt Ihnen von jedem der "Störfallbetriebe" ein "Sicherheitsbericht" (siehe §9 der 12. BImSchV) vor ? 4) Haben Sie zu jedem der "Störfallbetriebe" ein "Überwachungssystem", sowie "Überwachungsplan und Überwachungsprogramm" (siehe §16 und §17 der 12. BImSchV) eingerichtet ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302529/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Oberallgäu
Ihre Anfrage vom 08.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> im Landkreis Oberallgäu befinden sich zwei St…
Von
Landratsamt Oberallgäu
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.03.2024
Datum
12. März 2024 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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19,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> im Landkreis Oberallgäu befinden sich zwei Störfallbetriebe. Hierbei handelt es sich um die Beschichtungsanlage der Fa. monta, Gottesackerstraße 17, 87509 Immenstadt i. Allgäu, und das Flüssiggaslager der Fa. Transgas, Am Holzplatz 3, 87480 Weitnau. Es handelt sich jeweils um einen Betriebsbereich der unteren Klasse. Es gibt für die beiden Störfallbetriebe sowohl ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen, den Sicherheitsbericht als auch einen Überwachungsplan. Die Überwachung der Störfallbetriebe führt die Regierung von Schwaben in Beisein der jeweiligen Landratsämter durch. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 08.03.2024 [#302529] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Ant…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.03.2024 [#302529]
Datum
12. März 2024 12:59
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302529/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>