Information zur Durchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 (ca. Unzulässiges Parken vor Einfahrt und Bordsteinabsenkung) im Bezirk Mitte
Eine Beantwortung der sich an die folgende Sachverhaltsdarstellung anschließenden Fragen.
A) Sachverhalt:
Es existiert in der Bundesrepublik Deutschland eine StVO. Darin lautet es in § 12 Halten und Parken
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
(3) Das Parken ist unzulässig
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Kräfte des Ordnungsamtes Mitte die Zeuge eines solchen unzulässigen Parkens werden weigern sich bei Ansprache wiederholt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zu fertigen.
Beispiele für Folgen der Verstöße
1) Behinderung der Benutzung der Einfahrt, privat, aber auch durch z.B. die BSR (Mülltonnen bleiben ungeleert)
2) Behinderung beim Versuch vom Brügersteig auf die Straße zu gelangen (z.B. um dort ein Fahrzeug [Taxi, privater PKW, Krankentransport] zu besteigen) oder die Straße zu überqueren
Beispiele für durch Mitarbeiter des OA Mitte vorgebrachte Ablehnungsgründe
1) der abgesenkte Bordstein sei nur physisch abgesenkt, aber falle nicht unter die Regelung Nr.5, dazu müsse auf der anderen Strassenseite auch ein solcher existieren
2) eine Einfahrt sei es nur, wenn im Moment des angeblichen Verstoßes eine Benutzung durch ein zweispuriges Fahrzeug ansteht (Fahrräder zählen nicht)
3) es bestehe ein Ermessensspielraum und hier sei die Parksituation schwierig [2023-07-24]
4) der Leiter des Ordnungsamtes habe angeordnet "wir sollen darüber hinwegsehen" [2023-07-24]
Eine Aufsichtsbeschwerde "2022-06-30 Aufnahme Verstoß StVO § 12 Abs. 3 verweigert" gerichtet an die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen ist Stand 2023-07-24 nicht bearbeitet.
B) Fragen:
1) Gilt die StVO aus Sicht des Bezirksamtes Mitte in vollem Umfang im gesamten Gebiet des Bezirks Mitte?
2) Wenn nein, warum nicht?
3) Wenn ja, auf welchen Rechtsnormen basiert die regelmässige Nichtanfertigung einer Ordnungswidrigkeitsanzeige durch über unzulässiges Parken informierte Mitarbeiter des Ordnungsamtes Mitte?
4) Sind dem Bezirksamt Mitte Weisungen der Leitung des Ordnungsamtes zur Nichtanfertigung bekannt?
5) Warum wurde oben angeführte Aufsichtsbeschwerde durch die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen nicht bearbeitet?
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Datum24. Juli 2023
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26. August 2023
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- Information zur Durchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 (ca. Unzulässiges Parken vor Einfahrt und Bordsteinabsenkung) im Bezirk Mitte [#284525]
- Datum
- 24. Juli 2023 11:52
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- Datum
- 26. August 2023 12:58
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- Datum
- 28. August 2023 10:02
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- Datum
- 22. September 2023 19:11
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- Bezirksamt Mitte von Berlin
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- Datum
- 8. Dezember 2023 10:33
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- Datum
- 29. Januar 2024 13:22
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- Bezirksamt Mitte von Berlin
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- Datum
- 30. Januar 2024 14:04
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- Datum
- 11. März 2024 08:56
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- AW: WG: 14 bR WG: Information zur Durchsetzung StVO § 12 (3) Nr. 3 u. 5 (ca. Unzulässiges Parken vor Einfahrt und Bordsteinabsenkung) im Bezirk Mitte [#284525]
- Datum
- 9. April 2024 18:40
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