Information zur IT-Sicherheit imTMIL

In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir,
- die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie
- die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie
zuzusenden.

Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2015
  • Frist
    25. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In v…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Information zur IT-Sicherheit imTMIL [#12047]
Datum
23. November 2015 11:33
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Sitzungen des Plenums wurde die Wichtigkeit des Themas »IT-Sicherheit« betont. Ich möchte mich gern über die Umsetzung informieren und bitte Sie mir, - die aktuell gültige Version der IT-Sicherheitsrichtlinie, -leitlinie sowie weiterer damit in Verbindung stehender Dokumente sowie - die aktuelle gültige Version der Datenschutzrichtlinie zuzusenden. Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, in welchen Abständen die Mitarbeiter der Behörde zur IT-Sicherheit geschult werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Information zur IT-Sicherheit imTMIL"…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information zur IT-Sicherheit imTMIL [#12047]
Datum
28. Dezember 2015 23:00
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Information zur IT-Sicherheit imTMIL" vom 23.11.2015 (#12047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 23. November 2015 haben sie unter Bezug auf § 4 Abs. 1 des Thüringer I…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
AW: Information zur IT-Sicherheit imTMIL [#12047]
Datum
29. Dezember 2015 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 23. November 2015 haben sie unter Bezug auf § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes Informationen zur IT-Sicherheit im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erbeten. Soweit sich ihre Fragen auf den Zuständigkeitsbereich des TMIL beziehen, beantworte ich Ihnen diese wie folgt: Zur Gewährleistung der IT-Sicherheit im TMIL werden insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in besonders gefährdeten Bereichen tätig sind, in regelmäßigen Abständen geschult. Dieser Schulungen erfolgen in der Regel jährlich gruppenspezifisch über Inhouse-Schulungen. Darüber hinaus werden auch Schulungen im Rahmen des Jahresfortbildungsprogrammes des Freistaates Thüringen oder aber auch sonstige Schulungs-bzw. Fortbildungsveranstaltungen in Anspruch genommen. Über konkrete Bedrohungslagen werden die Bediensteten anlassbezogen kurzfristig informiert. Ressortspezifische interne Sicherheitsregelungen können nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes nicht bekannt gegeben werden. Dies würde die IT-Sicherheit in der Behörde beeinträchtigen. Soweit sie darüber hinaus um Informationen zu allgemeinen in der Landesverwaltung geltenden IT-Sicherheitsrichtlinien und sonstigen Vorschriften und damit in Verbindung stehender Dokumente bitten, werden diese Anträge im Rahmen des gesetzlichen Anspruches von dem jeweils zuständigen Ressort geprüft werden. Nach meinem Kenntnisstand haben Sie entsprechende Anfragen an alle Ministerien und die Thüringer Staatskanzlei gerichtet. Für diese Auskunft werden keine Verwaltungskosten (Gebühren oder Auslagen) erhoben. Mit freundlichen Grüßen