Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln

Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer (nach EuGH nicht petitionsähnlichen) Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln

Sie werden zitiert!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationelle Gedankenverkörperunge…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln [#295593]
Datum
26. Dezember 2023 13:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer (nach EuGH nicht petitionsähnlichen) Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln Sie werden zitiert!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295593/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/012 II#1154 Sehr geehrte Dam…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln # IFG-780/012 II#1154
Datum
27. Dezember 2023 09:44
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
116347-2023eingangsbesttigung.pdf
169,5 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/012 II#1154 Sehr geehrte Damen und Herren, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/012 II#1154 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Ihr IFG-Antrag "Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln" [#295593] # IFG-780/012 II#1154
Datum
2. Januar 2024 12:15
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/012 II#1154 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wie schade, dass es in diesem Land kein Transparenzgesetz gibt, nicht einmal einheitliche informations…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln" # IFG-780/012 II#1154 [#295593]
Datum
4. Januar 2024 19:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie schade, dass es in diesem Land kein Transparenzgesetz gibt, nicht einmal einheitliche informationsfreiheitsrechtliche Standards, andere Aufsichtsbehörden nach IFG weniger restriktiv den Zugang zu ähnlichen Informationen aus laufenden Verfahren nach Art. 77 DSGVO handhaben, als Ihre - laut EuGH-rechtsprechungsignoranten Selbstdarstellungen - "petitionsähnliche" Datenschutzaufsichtsbehörde, die am 7.11.23, kurz vor dem Ende der Amtszeit der amtierenden Behördenleitung, eine rein symbolpolitische Stellungnahme der 17 Aufsichtsbehörden zu informationsfreiheitsrechtlichen Standards in diesem Land mitunterzeichnet hat, aber in Verfahren nach IFG Bund selbst weiter auf anlasslose Abfragen von personenbezogenen Daten vorratsdatenspeicherungsorientiert pocht (hingegen OVG NRW zur Unzulässigkeit solcher Abfragen). Beachten Sie auch den unionalen Datenminimierungsgrundsatz. Ein Hinweis an Ihre Hinweisgeberschutzstelle: Die beschwerdeführende Person befindet sich, wie bekannt, seit Juli 2023 nach schriftlichen An-Drohungen der Abschiebung einer ukrainischen Staatsbürgerin in die Russ. Föderation nicht in Deutschland und nicht in der EU, und hat gebeten, der im Auftrag seit 1 Jahr faktisch untätigen Sachbearbeitung auszurichten, dass sie vorhat, auch Ihre Behörde in EU-Organen zu zitieren, ferner sie eine Vollmacht für diese pseudonyme Anfrage vorlegen kann. Noch ein Hinweis: Die beschwerdeführende Person bekommt - aber nicht von Ihrer Behörde - Post von deutschen Behörden und Gerichten an ihre Postanschrift im Ausland, und gibt es zudem einen noch schnelleren und günstigen Service der Nova Poshta, der auch in Deutschland angeboten wird. Allerdings hatte Ihre Behörde sowohl vor Juli 2023 wie danach im Beschwerdeverfahren nichts abgesehen von datenvermehrender Korrespondenz gemacht, deckt sich der Umstand mit Erkenntnissen der Gesellschaft für Freiheitsrechte aus dem one-pager zu 5 Jahren der DSGVO-EU und zu gewöhnlichen Arbeitspraktiken in den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden mit (Zitat) "vielen Köpfen und wenigen Resultaten", "kruden Theorien" im unionalen Datenschutzrecht und der Gewohnheit, Verfahren über Jahre nicht abschließend zu bearbeiten. Sie seien ja nach schriftlichen Selbstdarstellungen trotz der klaren, anderslautenden EuGH-Rechtsprechung eine "petitionsähnliche" Behörde nach der DSGVO, nicht wahr?! Ihre Reaktion wird zitiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295593/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/012 II#1154 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag "Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln" [#295593] # IFG-780/012 II#1154
Datum
10. Januar 2024 06:20
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/012 II#1154 Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich danke für den Hinweis auf die "abschließende" nationale Regelung im HinSch in Folge des …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
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"Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln" # IFG-780/012 II#1154 [#295593]
Datum
11. Januar 2024 15:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke für den Hinweis auf die "abschließende" nationale Regelung im HinSch in Folge des Klageverfahrens C 149/23 gegen die Bundesrepublik Deutschland. Gut, dass Sie alle Hinweise durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet haben und von Amts wegen weiterleiten können. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bekanntlich die Vollmacht der beschwerdeführenden Person hier über fragdenstaat.de hochgeladen werden kann - ganz ohne Drittbeteiligungsverfahren. Was halten Sie davon eigentlich, zudem von Weiterleitung an die Presse? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 295593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295593/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, würde Ihnen die hochladbare Vollmacht ausreichen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 295593 Antwo…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln" # IFG-780/012 II#1154 [#295593]
Datum
28. Januar 2024 14:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, würde Ihnen die hochladbare Vollmacht ausreichen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 295593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295593/
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/012 II#1154 Sehr…
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IFG-Antrag "Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln" [#295593] # IFG-780/012 II#1154
Datum
30. Januar 2024 07:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/012 II#1154 Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrter Herr, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, auf das Verarbeitungsverbot gem. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO in Verfahren nach IFG sei schließlich hingewiese…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
"Informationelle Gedankenverkörperungen (einschl. Anweisungen) Ihrer Aufsichtsbehörde zur Verschleppung des im Dezember 2022 eingeleiteten Beschwerdeverfahrens # 15-302-2 II#5820 betr. Jobcenter Köln" # IFG-780/012 II#1154 [#295593]
Datum
30. Januar 2024 08:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auf das Verarbeitungsverbot gem. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO in Verfahren nach IFG sei schließlich hingewiesen. Sie können nun zitiert werden - mit Ablichtungen Ihrer Schreiben aus dem verschleppten, im Dezember 2023 eingeleiteten Verfahren, und in übergeordneten Institutionen als eine gegenüber mehreren Betroffenen explizit und implizit "petitionsähnlich" gegen die EuGH Rechtsprechung daherkommende Aufsicht. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 295593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295593/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>