Informationelle Gedankenverkörperungen zu (erfolgreichen) schriftlichen An-Drohungen der Abschiebung ukrainischer Staatsbürger:innen in die Russ. Föderation im Wissen mehrerer Behörden in NRW

Anfrage an: Landtag NRW

Informationelle Gedankenverkörperungen zu (erfolgreichen und sonstigen) schriftlichen An-Drohungen der Abschiebung ukrainischer Staatsbürger:innen (sowie Inhaber:innen von weiteren Staatsangehörigkeiten von Drittstaaten mit dauerhafter Aufenthaltsbiografie in der Ukraine) in die Russ. Föderation im Wissen mehrerer Behörden in NRW (Anfrage der Betroffenen auch an Ihre Behörde: https://fragdenstaat.de/a/285580)

Sie haben die Informationsbeschaffungspflicht mangels transparenzgesetzlicher Gesetzgebungsaktivität. Wenn Sie das in dem konkreten Fall anders sehen, werden Sie demnächst in EU-Organen antworten.

Frist für die Antwort: Ende dieser Woche (Orientierung an Fristen aus Art. 33-34 DS-GVO und in Anbetracht der Ernsthaftigkeit der Anfrage.

Bitte speichern Sie dieses Zeichen: C 149/23

Grüße auch von der Betroffenen nach ihrer Flucht als ukrainische Staatsbürgerin aus Deutschland in die Ukraine im Sommer 2023 und der zwischenzeitlichen rein technischen Unmöglichkeit des Grenzübertritts, auch an die Hinweisgeberschutzstelle

Ergebnis der Anfrage

Der Präsident hatte von der Betroffenen auf fragdenstaat.de Informationen erhoben, aber angeblich keine Gedankenverkörperungen hierzu.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationelle Gedankenverkörperungen zu (erfolgreichen) schriftlichen An-Drohungen der Abschiebung ukrainischer Staatsbürger:innen in die Russ. Föderation im Wissen mehrerer Behörden in NRW [#300945]
Datum
22. Februar 2024 23:36
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationelle Gedankenverkörperungen zu (erfolgreichen und sonstigen) schriftlichen An-Drohungen der Abschiebung ukrainischer Staatsbürger:innen (sowie Inhaber:innen von weiteren Staatsangehörigkeiten von Drittstaaten mit dauerhafter Aufenthaltsbiografie in der Ukraine) in die Russ. Föderation im Wissen mehrerer Behörden in NRW (Anfrage der Betroffenen auch an Ihre Behörde: https://fragdenstaat.de/a/285580) Sie haben die Informationsbeschaffungspflicht mangels transparenzgesetzlicher Gesetzgebungsaktivität. Wenn Sie das in dem konkreten Fall anders sehen, werden Sie demnächst in EU-Organen antworten. Frist für die Antwort: Ende dieser Woche (Orientierung an Fristen aus Art. 33-34 DS-GVO und in Anbetracht der Ernsthaftigkeit der Anfrage. Bitte speichern Sie dieses Zeichen: C 149/23 Grüße auch von der Betroffenen nach ihrer Flucht als ukrainische Staatsbürgerin aus Deutschland in die Ukraine im Sommer 2023 und der zwischenzeitlichen rein technischen Unmöglichkeit des Grenzübertritts, auch an die Hinweisgeberschutzstelle
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300945/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Ihre Anfrage vom 22.02.2024 [#300945] Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Ma…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.02.2024 [#300945]
Datum
23. Februar 2024 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang ich hiermit gerne bestätige. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22.02.2024 [#300945] Guten Tag, bitte geben Sie noch die folgende Information als Zeichen im…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.02.2024 [#300945]
Datum
27. Februar 2024 12:40
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte geben Sie noch die folgende Information als Zeichen im Zusammenhang mit dem hiesigen Antrag und Hinweis an: "Nr. 11 bzw Nr. 12 des DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/382 DES RATES vom 4.3.22 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine iSd Art.5 der Richtlinie 2001/55/EG" Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 300945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300945/
Landtag NRW
Ihre Anfragen vom 22.02.2024 und 27.02.2024 [#300945] Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Da…
Von
Landtag NRW
Betreff
Ihre Anfragen vom 22.02.2024 und 27.02.2024 [#300945]
Datum
13. März 2024 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Februar 2024 sowie für Ihre E-Mail vom 27. Februar 2024. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bitten Sie um Informationen zu Androhungen einer Abschiebung in die Russische Föderation betreffend ukrainische Staatsangehörige sowie Staatsangehörige von Drittstaaten mit dauerhafter Aufenthaltsbiografie in der Ukraine. Das IFG NRW gilt für den Landtag nur für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Zu Ihrer Anfrage sind aus diesem Bereich keine Informationen vorhanden. Die Landtagsverwaltung führt keine Abschiebungen durch und droht solche auch nicht an. In der Sache kann ich Ihnen daher keine Auskunft geben. Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit Ihrer Anfrage an das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 22.02.2024 und 27.02.2024 [#300945] Guten Tag, das IFG gilt natürlich auch z. B. für den da…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 22.02.2024 und 27.02.2024 [#300945]
Datum
13. März 2024 11:56
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das IFG gilt natürlich auch z. B. für den datenverarbeitenden Petitionsausschuss des Landtags (so auch BVerwG vor über 10 Jahren zum Petitionsausschuss des Bundestags). Das Ministerium und andere Stellen sind auch seit Sommer 2023 bis heute informiert und werden zitiert, auch Sie. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 300945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300945/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 22.02.2024 und 27.02.2024 [#300945] Guten Tag, Sie hatten im Auftrag der reinen Landtagsver…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 22.02.2024 und 27.02.2024 [#300945]
Datum
14. März 2024 09:33
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie hatten im Auftrag der reinen Landtagsverwaltungstätigkeit auch von der Betroffenen Informationen und Hinweise auf fragdenstaat.de verarbeitet, aber hierzu angeblich keine informationellen Gedankenverkörperungen? Unglaublich und unbedingt so zitationsfähig. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 300945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300945/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfragen vom 22.02.2024 und 27.02.2024 [#300945] Guten Tag, danke, Sie werden als Behörde (leider ohne A…
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 22.02.2024 und 27.02.2024 [#300945]
Datum
12. April 2024 16:58
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke, Sie werden als Behörde (leider ohne Aufsicht nach der DSGVO für den Petitionsausschuss, wie man den öffentlichen und sonstigen Selbstbeschreibungen der LDI NRW entnehmen kann) zitiert, auch das von Ihnen erwähnte, seit über einem Dreivierteljahr bis heute informierte Ministerium - z. B. in EU-Organen und sonst. C 149/23. Mit freundlichen Grüßen